Lavendel-2
Hallo Mädels! Morgen beginnt mein Mutterschutz schon und ich habe heute mit meinem AG telefoniert. Eigentlich wollte ich nur etwas wegen der Elternzeit fragen. Da wurde mir dann mitgeteilt, dass man ab 2013 die Möglichkeit hat die laufende Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes vorzeitig zu beenden bzw zu unterbrechen. Somit hat man wieder anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Also uns bringt es gerade eine große Erleichterung! Dachte vielleicht ist das auch für einige von euch interessant. Denn bisher war das nicht möglich
Das ging 2011 auch schon, so war es bei mir. Ging alles automatisch.
Das durfte Bisher abgelehnt werden und somit mussten die meisten darauf verzichten. Nun darf es nicht mehr abgelehnt werden! Ich habe dies dazu gefunden: Die zweite Frage, ob die Elternzeit auch vorzeitig beendet werden kann, nur um erneut Mutterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen, kann für Kinder, die ab dem 01.01.2013 geboren werden, klar zugunsten der jeweiligen Arbeitnehmerin beantwortet werden. Das am 18.09.2012 beschlossene „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldbezugs“, das für ab 2013 geborene Kinder gelten wird, ändert § 16 Abs. 3 des BEEG dahingehend ab, dass die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen in Anspruch genommen werden kann. Die Arbeitnehmerin soll die Beendigung der Elternzeit dem Arbeitgeber lediglich noch mitteilen. Und das steht hier: http://pm.connektar.de/recht-gesetz/vorzeitige-beendigung-der-elternzeit-uebertragung-der-restelternzeit-und-verlaengerung-der-elternzeit-3258
Was kann ich sagen ich habe ein klasse arbeitgeber! Ich wusste das aber gar nicht, ich habe einfach den bescheid an die kk geschickt und dann das geld bekommen... Die haben das alles mit dem arbeitgeber gemacht glaube ich. Ich frage nochmal nach.
Das ist natürlich klasse! Ich war heute auch so glücklich dass die mir das gesagt haben, dass es überhaupt möglich ist. Dachte weil ich noch in Elternzeit bin und ja im letzten Jahr nicht gearbeitet habe, hätte ich da keinen Anspruch darauf. Aber musstest du nicht schriftlich bestätigen dass du die laufende Elternzeit unterbrichst bzw vorzeitig beendest? Wäre schön wenn alle Arbeitgeber so wären wie bei uns!
Keine Ahnung. Ich bin davon ausgegangen das ich automatisch 6 wochen vor geburt in den mutterschutz komme, egal ob elternzeit oder nicht... Ich habe für nach der geburt auch schon 3 jahre elternzeit eingereicht und genehmigt bekommen. Und meine kk hat auch gesagt ich habe anspruch auf mutterschaftsgeld. Aber jetzt bin ich verunsichert.
Den Anteil von der KK bekommst du auf jeden Fall wenn du einen bestehenden Arbeitsvertrag hast. Aber den Anteil vom Arbeitgeber bekommt man nur wenn man die Elterzeit abbricht und dort erneut in Mutterschutz geht. ansonsten taucht man beim Arbeitgeber als “nicht arbeitend wegen Elternzeit“ auf und nicht als “nicht arbeiten dürfend wegen Mutterschutz“ Am besten du fragst einfach mal beim Arbeitgeber nach. Ich habe einfach ein formloses schreiben aufgesetzt mit drei Sätzen und dass abgegeben. Es muss nur drinstehen das du die laufende Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes beendest.
Ach so, jetzt verstehe ich. Danke!