Sabrina1991
Ich habe meinem AG mein Beschäftigungsverbot eingereicht. Mein Arzt hat auch auf das BV gleich draufgeschrieben wann die Mutterschutzfrist offiziel anfängt...jetz bekomme ich eine Mail das mein Lohn gekürzt wird, da ich keine Bestätigung über den errechneten ET eingereicht habe... Geht das so einfach?
Ich Schleich mich mal hier rein... Das ist aber nicht zulässig, was der AG da macht. Ich dachte, ich lese nicht richtig. Es ist deine Pflicht, deinem AG den Tag der Entbindung mitzuteilen, und auf Verlangen des Chefs sollst du eine Bescheinigung vorlegen. Hat er dir vorher gesagt, das er das möchte? Aber einfach dein Gehalt kürzen?? Was soll das denn?
Hi. ;-) Hattest du, als du deinem AG die Schwangerschaft mitgeteilt hast, nicht schon den errechneten ET mitangeben müssen? Eine Lohnkürzung ist trotzdem, selbst wenn dem AG der ET bisher nicht bekannt war, aus meiner Sicht nicht zulässig. Er hätte dich zumindest VORHER darauf aufmerksam machen müssen, dass diese Angabe noch fehlt. Dir darf definitiv aus einem BV kein Nachteil entstehen. LG Ina
Also ich bin auch von Anfang an im Beschäftigungsverbot. Wenn der Frauenarzt dies ausstellt, steht doch der vorraussichtliche ET mit drin !? Und außerdem kann dir dein Gehaltgar nicht gekürzt werden, da es im Beschäftigungsverbot von der Krankenkasse gezahlt wird. Also ich bekomme es von meinem AG, aber der bekommt es zu 100% von der Kasse wieder. lg