Jeanny1984
Mädels, ich hab da mal eine ganz wichtige Frage wegen dem Elterngeld, ich hoffe, jemand kann mir helfem. ET hab ich 26. März Mein Freund möchte den ersten Lebensmonat mit zuhause bleiben und dann im Sommer nochmal einen Monat, das entspricht also den beiden Partnermonaten. Er muss die Elternzeit ja bald bei seinem AG beantragen (die 7 Wochen vorher), aber wie macht man das dann richtig wegen dem Elterngeld? Weil Elterngeld bekommt man ja nach Lebensmonaten, aber wir können ja heute nicht wissen, wann Krümel zu Welt kommt. Was beantragt er denn da bei seinem AG? Weil ich lese überall, dass es dann erhebliche Einbußen in den Zahlungen gibt, wenn sich die Elternzeit nicht 100%ig genau mit den Lebensmonaten (also dem Elterngeld) decken. D.h. er kann ja jetzt gar nicht sagen er will Elternzeit ab 1.April und dann nochmal ab 1. August, weil wenn Krümel zum Stichtag kommt, am 26. März, dann wär ja der erste Lebensmonat 26. März bis 25. April. Dann würde man ihm ja anteilig das Gehalt vom März auf das Elterngeld vom April anrechnen. Versteht ihr, was ich meine? Das ist doch alles ein risengroßer Blödsinn, wie soll man das denn richtig machen? Oder muss er beim AG einen Antrag stellen, dass er vorraussichtlich zum Stichtag in Elternzeit gehen will mit der Option, das kurzfristig zu ändern, sollte sich der Geburtstermin verschieben? Aber welcher AG lässt sich denn auf sowas ein? Ich bin überfordert, ich hoffe, jemand von euch weiß Rat!
HI, fahr doch zum Landkreis und lass dich da beraten, nicht, dass wir dir hier was falsches sagen... Gesetzestexte sind immer so schwierig... LG
Ja, na wenn mir hier keiner weiterhelfen an, muss ich mit dem zuständigen Jugendamt telefonieren (hinfahren ist derzeit noch völlig unmöglich, weil ich noch Vollzeit arbeite und grundsätzlich nicht zu Ämteröffnungszeiten vorort sein kann), aber man kennt das ja mit den Behörden *gruml* Aber es wäre ja möglich, dass jemand von eiuch genau den Fall selbst schon hatte, dass der Vater eben den 1. Lebensmonat als Partnermonat genommen hat.
Ruf einfach mal bei der Elterngeldstelle an, die helfen dir mit Sicherheit weiter! Ich musste letzte Woche auch anrufen und wurde super beraten! Schau einfach mal im Internet, wer für dein Bundesland zuständig ist. Bei mir in Baden-Württemberg ist es z. B. die L-Bank.
So haben wir das Ganze beim Arbeitgeber meines Mannes (Personalabteilung) im September 2012 beantragt und auch bereits so genehmigt bekommen. "...meine Frau erwartet im März 2013 ein Kind. Bereits heute möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich plane, in zwei Bereichen zu jeweils einem Monat Elternzeit zu beantragen. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 16.03.2013. Ab dem Tage der Geburt möchte ich dann zunächst im ersten Lebensmonat (voraussichtlich bis 15.04.2013), später dann im vierten Lebensmonat des Kindes (voraussichtlich vom 16.06.2013 bis 15.07.2013) Elternzeit in Anspruch nehmen. Die genauen Daten kann ich erst nach der Geburt angeben. Ihrem Einverständnis vorausgesetzt, bitte ich darum, dass ich diese zwei Bereiche dem tatsächlichen Geburtstermin kurzfristig anpassen kann. Eine Kopie dieses Schreibens gebe ich auch an meinen unmittelbar Vorgesetzten, Herrn ..., zur Kenntnisnahme. Ich bitte Sie um eine schriftliche Genehmigung der Elternzeit. Gern stehe ich Ihnen auch für ein Gespräch zur Verfügung."