TanteInge
Direkt in der Woche nach der Geburt?? Ich hab Schiss, dass ich es dann vergesse.... Aaaaahhh.... LG Tante Inge
So.... ich mache mir jetzt ne To Do Liste für nach der Geburt: - Elternzeit mitteilen - Kindergeld beantragen (Antrag habe ich hier liegen) - Elterngeld beantragen - Krankenkasse informieren usw.... Lg Tante Inge
Also ich muss das acht oder sechs Wochen vor ET machen. Was mich daran erinnert, dass ich mich mal drum kümmern sollte^^
...was macht man denn als erstes? Und gibt es irgendwen der einem sagen kann was genau man alles machen muss (Bescheid geben, beantragen,...)? Ich bin momentan weder informiert, noch hab ich irgendwelche Anträge schon zuhaus...
http://www.schwangerschaft-info.com/checklisten-fuer-junge-eltern/ Hier, das fand' ich ganz hilfreich. An Anträgen habe ich schon die fürs Kindergeld, fürs Elterngeld und für die Elternzeit hier liegen.
Schleich mich mal aus dem Februar-Bus ein... Ist das nicht vorgeschrieben es 7 Wochen vor ET dem AG mitteilen zu MÜSSEN? Ich hab meinem AG das schon im Oktober oder November mitgeteilt - ist sein gutes Recht und nur fair es rechtzeitig genug zu sagen!!
Lehrer haben ja bekanntlich immer für alles ein Büchlein und ich habe jetzt mal mein Heftchen zum Elterngeld vom Ministerium herausgekramt und da steeeeeeht: 'Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem AG verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die EZ unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. (Und jetzt Achtung^^) Eine frühere Anmeldung der EZ gegenüber der AG-Seite ist nicht ratsam, da der besondere Kündigungsschutz des Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetzes mit Anmeldung der EZ, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, besteht.
Daraus würde ich jetzt schließen, dass du nach der Geburt eine Woche Zeit hast das zu erledigen. Denn du hast ja eh erstmal 8Wochen Mutterschutz. hab ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ich bei uns in der Personalstelle nachfrage, sagen die eh das, was denen am besten in Kram passt.
Also ich hab's jetzt auch so verstanden, zumal da immer steht 'im Anschluss an den Mutterschutz'. Hab' jetzt alles ein paar mal gelesen und anders kann ich es mir nicht erklären. Und in meinem (vorgedruckten) Antrag muss ich den Namen des Kindes samt Geburtsadtum eintragen. Von daher...^^ Wer selbst schauen will: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf