Monatsforum März Mamis 2012

@meerli

@meerli

Baby-Fiona

Beitrag melden

Bin Polizistentochter und weiss daher wieviele Pädophile allein in meinem Heimatort frei Leben dürfen (zwar unter Beobachtung von Beamten, aber darauf verlasse ich mich nicht), da gabs doch die Sache mit dem Verfahrensfehler, weshalb so viele frei gelassen werden. Jedenfalls...ne Strecke von zwei, drei Stationen, vielleicht...aber 2 Stunden würd ich nicht machen, hätt ich zu viel Schiss... Deine Aufsichtspflicht verletzt du, weil du zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet bist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf. Die Verletzung der Aufsicht wird aber meistens nur geahndet, wenn etwas passiert, deinem Kind oder einer dritten Person durch das Verschulden deines Kindes, welches Du in dem Moment nicht beaufsichtigt hast. @Tinchenbinchen Rein rechtlich ist es tatsächlich so, dass du die Aufsichtspflicht verletzt, wenn Du Dein Kind unbeaufsichtigt Fahrrad fahren lässt und ihm oder einer dritten Person etwas zustösst. Es obligt der zuständigen Behörde darüber zu entscheiden, ob eine Haftung über die Verletzung der Aufsichtspflicht angestrebt wird oder nicht.


Baby-Fiona

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby-Fiona

...wollte keinen neuen Thread öffnen...


meerli

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby-Fiona

Aber das hieße ja auch ich darf mein Kind nicht allein auf den Spielplatz oder gar allein in die Schule gehen lassen oder??Und ich müsste ihn bis zum 18.Geburtstag überall hin begleiten??Also rein rechtlich gesehen? Denn Minderjährigkeit geht bis zum 18.Geburtstag?? Einerseits soll man seine Kinder zur Selbstständigkeit erziehen andererseits beaufsichtigen, wie soll das gehen? Und wenn ich hinter jedem Nachbarn oder Fremden einen Pädophilen sehe dann darf ich keine Kinder in unsere Welt setzen..es ist hart aber so ist es doch?!


Baby-Fiona

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von meerli

Ja, das ist rein rechtlich tatsächlich so. Aber immer nur theoretisch gesehen. So wie du für etwas verantwortlich gemacht werden kannst, wenn Du eine dritte Person schädigst, kann es Dein Kind demfall auch gemacht werden - bzw. Du stellvertretend. Allerdings ist das wirklich nur theoretisch und kommt auf die Situation an. Jedem Ding nach zu gehen, wär ja unverhältnismässig. In der Schule übernehmen übrigens die Lehrer die Aufsichtspflicht. Ich weiss, was Du sagen willst, ich sehe nicht in jedem Nachbarn oder Bekannten einen Pädophilen :-). Aber mir wäre nicht wohl dabei, mein Kind 2 Stunden allein in den Zug zu setzen, nicht weil ich es ihm nicht zutrauen würde, sondern wegen den Anderen. Wir wohnen hier in einem 10000-Seelen-Dorf und letztens hat doch tatsächlich jemand versucht ein Mädchen, das auf dem Schulweg war, ins Auto zu zerren. Gott sei Dank hat sie laut geschrien und sich ordentlich gewehrt, da hat er wohl aufgegeben. Der Horror. Also, bis sich mein Kind körperlich ausreichend zur Wehr setzen kann, werde ich mich sowas wie allein Zug-Fahren lassen, nicht trauen. Aber die anderen haben schon recht, es gibt ja diese Zugbegleiter.


nane973

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von meerli

http://www.kindersicherheit.de/html/faq3.html