Monatsforum März Mamis 2012

Krankschreibung vs Beschäftigungsverbot

Krankschreibung vs Beschäftigungsverbot

Turtle77

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Hallo ihr lieben, komme eben von der VU + Glukosetest. Soweit alles in Ordnung. Ergebnisse des Zuckertestes erfahre ich aber erst nächste Woche. Meine Frage an euch: seit fast 2 Wochen bin ich krankgeschrieben, wegen Schmerzen in der Schamgegend bei Bewegung/Beanspruchung. Symphysendehnung meint der FA. Morgen soll ich dann zur Abklärung zur Intensivschwangerenberatung. Ich soll dann abwarten, was dort empfohlen wird und mich wieder bei ihm melden. Falls die Beschwerden noch da sind, halt weiter krankschreiben lassen. Er meinte dann, ich sollte mir überlegen, ob ich dadurch finanzielle Einbußen hätte. War noch nie so lange krank und kenne mioch nicht damit aus. Ihr vielleicht??? Es gibt doch da diese Regelung, nach 6 Wochen Kürzung, oder? Gilt das auch in der SS ? Und wird das auf das Elterngeld angerechnet? Muschu habe ich ab 31.1.! Und wie ist das bei einem Beschäftigungsverbot, käme das bei dieser Diagnose überhaupt in Frage?? Fragen über Fragen, ich weiß, bin aber im Moment ziemlich kopflos. Danke euch schonmal fürs Lesen LG Yvonne


Prinzessin2012

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Antwort auf Beitrag von Turtle77

Halli hallo, ich bin derzeit auch Krankgeschrieben, allerdings gehe ich zwischendurch arbeiten! Ich war schon einmal über 6 Wochen Krankgeschrieben und man bekommt von der Krankenkasse dann nur noch 60% des normal verdienten Geldes! Wie das allerdings mit dem Muschu aussieht kann ich nicht genau sagen! Eigentlich müsste es normal gezahlt werden bin mir da aber nicht genau sicher! Ruf doch einfach mal bei deiner Krankenkasse an und frage nach wie es sein wird! Ich rufe auch immer dort an wenn ich fragen habe und nicht weiter weiss!! Lieben Gruss und alles gute


Vega

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Schau mal in dem Link ganz unten: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116804,textfragment=116884.html


LiebSonne

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Also wenn es bei dir bei der Diagnose Symphysendehnung bleibt und die Beschwerden darauf zurückzuführen sind, käme für dich ein individiuelles Beschäftigungsverbot in Frage (also eins das vom FA ausgestellt wird). Kann ausgestellt werden, wenn deine Beschwerden eindeutig auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind und das wäre bei einer Symphysendehnung ja der Fall. Beim Bv bekommst du dein normales Durchschnittsgehalt weiter! Beim Krankengeld nur 60% nach 6 Wochen. Dieses würde sich auch auf dein späteres Elterngeld auswirken! LG


Mitglied inaktiv

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Ja auch wenn du in der ss krank geschrieben bist, sprich länger als 6 Wochen rutschst du ins krankengeld...auch wenn es nicht durchgehend ist... das macht keinen Unterschied, so lange es die gleiche erkrankung ist.... wenn man es so nimmt hast du 3 möglichkeiten... 1. du lässt dich weiterhin wegen den bestehenden beschwerden krank schreiben und rutschst wenn du die 6 wochen voll hast ins krankengeld 2. du redest mit deinem arzt und zwar soll er auch mal eine andere erkrankung auf das atest schreiben, z.b. kopfschmerzen oder rückenschmerzen den die kann man auch haben wenn man nicht schwanger ist, das zögert das ganze hinaus, also dauert dann länger bis man die 6 wochen voll hat..den jede erkrankung zählt neu...aber da muss man vorsichtig sein, den wenn man immer ne erkrankung nimmt die eindeutig mit ss zu tun hat, können es auch unterschiedliche schlüssel sein, ändert dann nicht das diese addiert werden und nach 6 wochen fällst du dann nichts desto trotz ins krankengeld 3. du lässt dir wenn es garnicht mehr geht, einen BV ausstellen, dann musst du dir keine gedanken mehr machen, du bekommst dein gehalt ganz normal weiter bis zur Schutzfrist, sprich 6 wochen vor und 8 Wochen nach der geburt ( und während dieser bekommt man ja sein normales gehalt) ...an sich würde ich sagen wenn es garnicht nicht mehr geht, dann sprich lieber mit deinem gyn und vllt. stellt er dir einen bv aus, weil immer krankschreiben usw... ist auf dauer keine lösung und belastet weiter hin ... ich spreche da aus eigener erfahrung aber musst du wissen, zu mal ich ja auch nicht weiß was du arbeitst....!!! axooo oder du sprichst mit deinem AG und er soll dir ein BV geben das geht aber nur unter bestimmten vorraussetzungen, kommt drauf an was du arbeitest, am besten ist es aber wenn es von einem arzt ausgestellt wird!!!! Vorteil bei BV du erhälst dein komplettes gehalt weiter und der AG bekommt dieses von der krankenkasse erstattet...also haben beide was davon. Ich hoffe das konnte dir etwas weiter helfen... lg nadja


hamnavoe

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Beim Elterngeld ist es so, dass Monate, in denen du Einkommensverluste die maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführen sind, nicht berücksichtigt werden,. Da wird dann einfach ein weiterer Monat vorher mit berücksichtigt, um den durchschnittlichen Nettoverdienst zu ermitteln. Also z.B. normal würdest du das Einkommen von Februar 2011 bis Januar 2012 zur Ermittelung benutzen, im Dezember 2011 hattest du aber Einbußen wegen der Krankschreibung, dann würde stattdessen dein Gehalt von Januar 2011 bis November 2011 plus Januar 2012 zur Ermittlung des Elterngelds genommen. Ich würde mal vermtuen, dass es dann beim Mutterschaftsgeld ähnlich ist und dann drei Monate genommen werden, die du normal - ohne schwangerschaftsbedingte Krankschreibung - beschäftigst warst. Da hab ich aber grad den Text nicht auf'm Rechner.


Turtle77

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Hallo :-)) habe mir eben alle Beiträge in Ruhe durchgelesen, erstmal herzlichen Dank dafür! Ich arbeite als Erzieherin mit 6-10jährigen, laut AG soll ich zwar Pausen einhalten, aber das ist in der Praxis nicht umsetzbar, da ich eine Gruppe von 24 Kindern alleine leite, kann ja die Kiddies schlecht mal eine halbe Stunde alleine lassen. Hinsetzen und Ruhen ist ähnlich, Kinder haben Bedürfnisse und Erwartungen, und die müssen nun mal erfüllt werden. Meine Chefin meint, wenn ich arbeiten komme, kann ich keinen Schonplatz erwarten, sobald ich da bin, werde ich auch gebraucht und gefordert. Sie rät mir dann eher, daheimzubleiben und mich zu schonen. Nach 6 Wochen Krankschreibung nur noch 60% Gehalt wäre schon ein großer finanzieller Verlust, den ich mir nicht leisten kann. Ich komme mir auch blöd vor beim FA nach einer Krankschreibung zu fragen und mag das auch nicht jede Woche tun. Ich schaue mal, was der Termin morgen ergibt und werde dann weitersehen. Gegebenfalls frage ich bei der KK nach und wende mich dann auch ans Personalamt, die müssten es ja auch wissen. nochmals lieben Dank an euch werdende Mitmamis LG Yvonne


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Turtle77

...also unter diesen umstämden würde ich mit dem gyn. reden damit er einen BV ausstellt...mit der zeit wird es noch schwieriger werden und dauerthaft krank schreiben zu lassen ist keine lösung... !!!! denk an dich und dein baby das ist wichtiger als sich doof vorzukommen oder sonstiges....also meiner meinung nach zumindest... !!!


Lilisu

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Antwort auf Beitrag von Turtle77

Hallo. Ich habe seit Wochen dasselbe Problem, aber meine FA reagiert auf meine Beschwerden nicht richtig. Es kommt immer nur ein ja, ist leider so, mehr aber auch nicht. Dabei kann ich manchmal vor Schmerzen nicht mal mehr vernünftig laufen und abends und ab Mitte der Woche wirds immer schlimmer. Mich nervt, dass meine FA den Eindruck vermittelt, als würde sie Beschwerden gar nicht hören wollen. Die Vertretung hat mir empfohlen Magnesium gegen die Schmerzen zu nehmen und seitdem ich das tu, sind die Beschwerden nicht mehr soo schlimm.. erträglich.. nehme 2 Mg- Brausetabletten a 250 mg täglich. Probier das doch auch aus. LG