gurkchen3
hallo ihr lieben brauche mal euren rat vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. also ich war bis 2. dezember in elternzeit dann hätte ich am 3. dezember wieder anfangen müssen zu arbeiten (insg. 3 jahre elternzeit), so nun hat mir mein FA ende november ein beschäftigungsverbot aufgrund meiner erneuten schwangerschaft und diversen problemchen ausgestellt. nun habe ich soeben mit meiner KK telefoniert, dass mein AG noch immer keine Meldung an die KK gemacht hat. zudem müsste ich bis zum 15. des Folgemonats mein Lohn bekommen ist aber auch nicht geschehen. nun meine frage der AG müsste doch eigentlich den Lohn trotz des beschäftigungsverbotes zahlen obwohl ich 3 jahre in elternzeit war oder sehe ich das verkehrt. mmh wer kann mich mal aufklären lg
Hmm also bei mir war das so das ich erst 6wochen krank geschrieben war dann aber wieder im kh gelandet bin und dann von denen das beschäftigungsverbot bekommen habe und nun weiss ich von meiner krankenkasse das die das zahlen also der AG und der sich das geld von der Krankenkasse wieder holen..ansonsten musst du dich mal mit deinem AG in verbindung setzen.Also ich müsste diesen monat geld bekommen von meiner firma deswegen kann ich dir net 100% sagen ob bei mir alles klappt aber bei mir in der firma sind die sehr bemüht seit dem ich krank bin.. lg
Du hast ein Recht auf genau des selbe Gehalt, das du bekommen hast bevor du in die 3 Jahre Elternzeit gegangen bist. Ich hatte mich da Anfang 2011 auch erkundigt, da ich in meiner Elternzeit damals auch wieder schwanger geworden bin (leider FG Mitte Januar11) Dann tritt mal deinem AG auf die Füße, die freuen sich nämlich immer über unwissende AN, damit sie um die Zahlungne drumherum kommen. Hab auch einen extrem anstrengenden AG was die Zahlungen im BV angeht!