Lilliputz
Lohnpfändung. Mein Mann war bereits verheiratet. Nun hat seine Exfrau (seit unserer Hochzeit) immer wieder Stress gemacht - sein Kind von ihm fern gehalten etc. Als letztes hat sie nun die halben Kindergartengebühren (Ganztagsplatz) (rückwirkend, der Kleine kommt jetzt zur Schule) vor Gericht geltend gemacht. Ebenso die Hälfte der ab August anstehenden Hortkosten und das obwohl sie seit Jahren nur halbtags arbeitet. Und hat Recht bekommen. Wir leben aber bereits +/- null (da mein Mann bereits viele Schulden hat, und das gerade jetzt wo der Kleine da ist). Wieviel Selbstbehalt hat er bei Lohnpfändung, die um "Unterhaltsrückstände" gehen? Wir machen bereits jeden Monat Minus. LG Lilli
900€ zzgl. Berufsbedingte Fahrtkosten, zzgl. Unterhaltsansprüche eures Kindes/Kinder (da gleichrangig zu Kindern aus Vorbeziehung/1. Ehe), evtl. zzgl. den Betrag den er zur Rückführung von Schulden aufwendet, die in der 1. Ehe gemeinschaftlich entstanden sind. Wenn ein Titel vorliegt, ist dieser 30 jahre pfändbar. Auch beim Finanzamt direkt, wenn Lohnsteuererstattungen anliegen. Das macht aber meist nur das Jugendamt, wenn die Unterhaltsvorschuss geleistet haben. Der Arbeitgeber überweist dann automatisch den Restbetrag als Lohn an Euch. Kannst aber auch noch per PN genauer nachfragen.