sasa78
Hey Ihr lieben,
ich hab mal ne Frage, wenn man alleinerziehend ist, kann man ja für 14 Monate das Elterngeld voll bekommen. Aber bis wann zählt man denn als allein erziehend???
Also mein Freund und ich wohnen nicht zusammen. Er bekommt zwar mit das Sorgerecht, da er ja der Papa ist, aber mit dem zusammenziehen wollen wir halt doch noch etwas warten.
Weiß jemand, ob ich da die vollen 14 Monate beantragen kann??? Oder geht das nur dann, wenn der Papa auch kein Sorgerecht bekommt??? Ich danke schon mal für Eure Hilfe!!!
lg
Mh, ich dachte nur verheiratete bekommen Elterngeld. Ist aber nur Halbwissen, frag noch mal bei profamilia, caritas oder bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes nach. Ich erinnere mich, dass eine Freundin andere staatliche Hilfen bekam. Lg
Nee, das Elterngeld bekommen auch nicht verheiratete Leute und ich wollt lieber erstmal hier in der Runde fragen, Ämter verheimlichen ja gern Sachen.
LG
Ich hab den Antrag letztens mal zum Angucken runtergeladen. Anspruch auf 14 Monate gilt für Alleinerziehende unter folgenden Voraussetzungen: 1. Alleiniges Sorgerecht oder zumindest alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht 2. Vor Geburt erwerbstätig. 3. Kind und Alleinerzieheder dürfen nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung leben. Wegen 1. müsstest du demnach nur zwölf Monate Elterngeld kriegen. Dein Freund hat wegen dem gemeinsamen Sorgerecht auf jeden Fall Anspruch auf seine zwei (oder mehr) Monate, allerdings auch nur, wenn das Kind dann während dieser Zeit bei ihm lebt (Betreuung und Erziehung muss im eigenen Haushalt erfolgen).
Ich danke dir
Also kann ich demzufolge die vollen 14 Monate beantragen, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe, versteh ich das jetzt richtig??? Wäre ja in dem Sinne günstig, da mein Partner ein Arbeitstier ist, und lieber dann mal Urlaub nimmt, als Elternzeit
lg
Mit alleinigem Sorgerecht, ja, ihr dürft dann in der Zeit aber auch nicht zusammenziehen. Ich würde auch nicht kurz danach heiraten oder zusammenziehen, dann könnte man euch böse Absichten, d.h. Erschleichen von Zuwendungen unterstellen (ähnlich Steuerklassenwechsel vor Mutterschutz, um mehr Geld zu kriegen).
mit dem Heiraten wollen wir eh noch warten und da kann man ja die Steuerklasse sowieso nicht wechseln. Denk ich jetzt mal. Für mich ist so ein Steuerkram ein Buch mit 7 Siegeln...
Ich danke dir auf jeden Fall für deine Hilfe
Ja wie jetzt?
Wir werden - hoffentlich - noch dieses Jahr heiraten und im Januar beginnt der Mutterschutz. Werden uns dann automatisch irgendwelche bösen Absichten unterstellt? Obwohl wi beide wirklich ÜBERHAUPT keine Ahnung von dem ganzen Krempel haben?
Wir hätten ja gern früher geheiratet. Aber das olle Standesamt erklärt uns bei jedem Besuch, welche tollen Unterlagen wir noch brauchen. Anstatt uns einmal komplett und konkret zu sagen, was wir vorlegen müssen, fordern die das kleckerweise, und das ganze zieht sich jetzt schon seit August hin...
Also, wer mir da böse Steuer-Absichten unterstellt, den schick ich direkt weiter zum Standesamt, dann können die dem ja erklären, warum wir erst so spät geheiratet haben