Flo2012
Guten Morgen zusammen, ich kann nicht schlafen und kümmere mich gerade um meinen Papierkram. Es gibt bestimmt ein paar von Euch, die es wissen. 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung - so weit, so klar. Wie ist es denn wenn der Zwerg 2 oder 3 Tage zu früh kommt - werden diese Tage dann noch angehangen oder nicht? Liebe Grüße Flo
Huhu, guten Morgen, Die Tage werden angehängt. Man hat immer 14 Wochen Anspruch. Außer bei Mehrlingen oder Frühchen, da wird es mehr. LG Niwen
Hallo Flo2012, Bin aus dem Januarbus 2012. Also bei mri war ET 22.01.2012, der kleine hatte es eilig und kam am 12.01,2012 also 10tage vorher und mein Mutterschutz Runde 2 (also die 8 wochen) haben gleich am 13.01 begonnen und sind am 12.3 zuende! Es wird also nichts rangehängt!;-) schade eigendlich!
Doch, natürlich wird es rangehängt. § 6 MuSchG: Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte Ich hatte ET 1.3.. Mutterschutzbeginn 19.01..(sechs Wochen vor ERRECHNETEM Entbindungstermin) Eigentliches Ende 26.04. (8 Wochen nach TATSÄCHLICHEM Geburtstermin), da es noch dazu ein Frühchen war, hab ich aber 12 Wochen nach Geburt, somit bis 24.05.. Man hat also immer mindestens 14 Wochen, bei Frühchen 16 Wochen und bei Übertragungen halt die übertragenen Tage mehr.
Es wird drangehängt. ET der im mu-Pass steht, also errechneter Termin zählt. Und wenn du ET+x hast dann zählt der Tag, wo das Kind wich entscheidet zu kommen
ach ja klar...hab mich voll vertüddelt, entschuldigung! Bei mir sind es ja auch 14 wochen, dann wirds rangehängt!Entschuldigt nochmal...