nasti777
Huhu! Ich hab mal ne Frage. Ich bin ja 6 Wochen vor dem ET in Mutterschutz gekommen. Nach der Geburt sind es 8 weitere Wochen. Was, wenn das Kind jetzt z.B. 1 Woche früher kommt. Dann wäre mein Mutterschutz vorher ja nur 5 Wochen gewesen. Bekomme ich die 1 Woche dann noch auf die 8 Wochen danach angerechnet? Ich geh ja wieder arbeiten. Mein Mann nimmt 1 Jahr Elternzeit. LG
Soviel ich weis kannst du das hinten dran hängen! Das musst du aber mit deinem arbeitgeber klären.. Lgg
Ja, so habe ich das auch in Erinnerung. Das sollte dein Arbeitgeber aber eigentlich auch wissen.
Das stimmt nicht... Du hast nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutz und demzufolge währenddessen Beschäftigungsverbot. Du hast immer 14 Wochen Mutterschutz und bekommst auch 14 Wochen lang Geld durch die KK. Bei Frühchen verlängert sich das glaub um nochmal 4 Wochen. LG Sindy
Also ich hab' da so einen Wisch vom Schulamt, der bezieht sich auf die "Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen im Lande NRW". Und da steeeeeeeht: 'In den Fällen, in denen ein früherer als der vorausberechnete Geburtstermin zu einer Unterschreitung der sechswöchigen Schutzfrist führt (z.B. bei...), verlängert sich die Frist nach der Geburt zusätzlich um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.' Wie das jetzt in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht, aber ähnliche Verodnungen muss es da ja auch geben, denke ich.
Ja, die Woche kommt hintendran. Du hast also immer 14 Wochen Mutterschutz (mindestens).´ Hab nämlich vorher auch nicht gewusst, dass man bei Frühgeburten 12 Wochen nach Geburt hat, also hab ich insgesamt 18 Wochen Mutterschutz.
Danke für Eure Antworten!!!!!!!!!! Dann wäre es ja eigentlich doch cool, wenn der Kleine sich Zeit lässt :o) Dann hab ich ja länger Mutterschutz, oder ;o) ? Cool :o) Obwohl mir eigentlih ganz Recht wäre, er würde sich beeilen. Na ja, es kommt wie es kommt :o)