Monatsforum März Mamis 2012

Elterngeld ud lohnsteuer

Elterngeld ud lohnsteuer

Hürem

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Hallo Vielleicht kann mir ja hm helfen.also ich hab lohnsteuerklasse 3, mein Mann 5, weil er Student war und nur geringfügig verdient hat.nun bin ich ja daheim und bekomme Elterngeld und er hat nen Job. Wir wollen die Lohnsteuerklassen wechseln,nur hab ih Angst, dass ich dann bei der Steuererklärung 2012 nachzahlen muss.ich hab gehört,das man das Elterngeld auch versteuern muss.weiss da jm bescheid?


Socurly

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Meine Steuerberaterin sagte da muss man tatsächlich etwas zurückzahlen . Mein Mann hat die 3 und ich in die 5 ?


KleineFledermaus

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Antwort auf Beitrag von Hürem

... und wir mussten damals ziemlich viel nachzahlen. Einen Monat Elterngeld hat Vater Staat an Steuern wieder zurückbekommen. Wir hatten vorher 4/4 und dann ab Geburt 3(Arbeit)/5(Elternzeit). Eigentlich ist das Elterngeld steuerfrei, ABER es wird auf das Familieneinkommen angerechnet und somit indirekt versteuert. Beim Lohnsteuerjahresausgleich (Steuererklärung) werden alle Einkünfte zusammengerechnet und davon der Steuersatz bestimmt. Dieser Steuersatz wird dann mit den bereits monatlich abgezogenen Steuern (Gehaltsabrechnung) verrechnet. Ein Beispiel mit Fantasiezahlen: Angenommen, das FamilienJAHRESeinkommen beträgt 40000€. Der Steuersatz dafür beträgt 10% (4000€). Version 1: beide Partner verdienen 20000€ und sind in Steuerklasse 4 - die 10% werden schon monatlich abgezogen (Jahressumme 4000€)- keine Nachzahlung am Jahresende. Version 2: beide Partner verdienen 20000€, Verteilung 3/5 - Monatlich werden in Klasse 3 nur 5% Steuern abgezogen (Jahressumme 1000€), in Klasse 5 dagegen monatlich 15% (Jahressumme 3000€) - zusammen haben beide wieder 4000€ Steuern bezahlt - keine Nachzahlung am Jahresende. Version 3: Einer verdient 30000€ (Stkl. 3), der andere 10000€ (Stkl. 5) - in Stkl. 3 werden wieder monatlich 5% von den 30000€ abgezogen (Jahressumme 1500€), in Stkl. 5 von den 10000€ wieder 15% (Jahressumme auch 1500€) - es wurden hier nur 3000€ Steuern bezahlt - die restlichen 1000€ müssen nachgezahlt werden. Version 4: Einer verdient 30000€ (Stkl.3), der andere bezieht insgesamt 10000€ Elterngeld in den 12 Monaten Elternzeit - dem Arbeitenden werden in Stkl. 3 wieder monatlich 5% von den 30000€ abgezogen (Jahressumme 1500€), das Elterngeld wurde noch nicht versteuert - es müssten 2500€ Steuern nachgezahlt werden. Sind wie gesagt reine Fantasiezahlen, wollte nur das Prinzip darstellen. Ich kenne die tatsächlichen Steuersätze nicht und bei der Steuererklärung spielen ja auch noch viele andere Faktoren rein (Werbungskosten etc.).


MaCaMa

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Antwort auf Beitrag von KleineFledermaus

Dumme Frage, bin schon zu müde zum Denken Wenn ich gar nicht verheiratet bin, gibt es gar kein "Familieneinkommen" werden dann auch nachträglich noch Steuern abgezogen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von KleineFledermaus

Ach du Sch... ich hasse Steuerkram. Wie is das eigentlich, wenn man nicht verheiratet ist? Da gibts doch kein Familieneinkommen.


Erstling

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Antwort auf Beitrag von Hürem

....na endlich mal ein vorteil nciht verheiratet zu sein XD


meerli

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Man kann das nicht pauschal sagen, JA das Elterngeld muss nachträglich versteuert werden ABER es gibt noch viele andere Dinge die besteuert werden und ich hab beim 1.Kind z.B. nichts nachzahlen müssen trotz der selben Konstillation wie Ihr. Am besten freundlich beim Finanzamt nachfragen aber die werden das selbe sagen, Du gibst ja keine Steuererklärung ab nur wegen des Elterngeldes, sondern das wird zum versteuernden Einkommen dazugerechnet!!


Hürem

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Hmm also bin zu blöd für zahlen und nen Steuerberater haben wir nicht Also es sieht so aus 2011: Frau mit klasse 3 40000 jahresverdienst Mann mit Klasse 5 nur Minijob monatlich ca 350 Euro, da Student 2012: Frau erwartet ca 12000 jahresverdienst durchdrehend bis Mai und Elterngeld Mann erwartet 11000 Euro durch neuen Job ab Juni. Wir haben ja eigentlich viel weniger Gehalt. Da ist doch keine Nachzahlung oder?


KugelNr2

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Antwort auf Beitrag von Hürem

da ihr euch beide nicht groß unterscheidet - auf alle fälle dann auf die 4 bei beiden wecheln


KugelNr2

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Wieso hat dein Mann in einer geringfügigen Beschäftigung auf Steuerkarte gearbeitet? Hätte doch auch ohne Steuerkarte Pauschal versteuert werden können. Ja, Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt - d.h. es wird nachträglich versteuert. Vielleicht könnt ihr Werbungskosten geltend machen und die Steuern zu mindern. Arbeitet dein mann jetzt immernoch geringfügig. wechsel auf Steuerklasse - IV - IV wenn dein Mann mehr als 400Euro verdient.


Hürem

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Antwort auf Beitrag von Hürem

Er hat nicht auf Steuerklasse gearbeitet sondern wenn ich die drei habe musste er de fünf annehmen, für den Fall das er noh 2011 einen Job bekommt. Jetzt hat er einen regulären Job, wo er auch Abgaben zahlen muss


KleineFledermaus

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Antwort auf Beitrag von Hürem

http://www.n-heydorn.de/steuer.html Das Elterngeld musst du unter "Lohnersatzleistungen" eintragen und ansonsten die Daten von den Gehaltsabrechnungen.


Flo2012

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Antwort auf Beitrag von Hürem

boahh. igitt. ich hab letzte woche erst die steuer für 2011 fertig gemacht.... soweit hatte ich ja noch gar nicht gedacht


KleineFledermaus

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Antwort auf Beitrag von Hürem

...gilt beim Steuersatz eigentlich das Gleiche wie für Verheiratete. Nichtverheiratete können ihre Steuererklärung dann halt nur getrennt machen, bezahlen aber im Endeffekt genauso viele Steuern wie Verheiratete oder Ledige. Nur Alleinerziehende in Steuerklasse 2 bekommen wohl noch einen Entlastungsbetrag zusätzlich. Im Prinzip sind die Steuerklassen so ähnlich wie die Abschlagszahlungen für Strom, Gas, Wasser etc. Man bezahlt monatlich und komplett abgerechnet wird erst am Jahresende. Übrigens muss jedes Einkommen (und dazu zählt dann auch das Elterngeld) über 8004€ im Jahr (Grundfreibetrag) versteuert werden. Ob und wieviel man nachzahlen muss, hängt aber auch noch von vielen anderen Sachen ab. Das "Risiko" einer Nachzahlung kann man zum Teil deutlich senken, zum Beispiel mit: - hohen Werbungskosten (langer Arbeitsweg, berufsbegleitendes Studium o.ä.) - Sonderausgaben (Kinderbetreuung, Riesterkram) - außergewöhnlichen Belastungen (Unterhaltszahlungen, Scheidungen etc.)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von KleineFledermaus

Na witzig! Von wem soll ich mich denn jetzt extra fürs Finanzamt scheiden lassen?? *grins*


KleineFledermaus

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Extra für das Finanzamt scheiden lassen lohnt nicht, weil du eh nicht 100% der Kosten erstattet bekommen würdest. Du verpasst also nicht viel. Gibt ja auch noch andere Möglichkeiten der Nachzahlung zu entkommen. Be creative!