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Frau XXX XXX XXX XXXXXX XXX XXX XXX XXXXXX Wernigerode, 13. Februar 2012 Antrag auf Elternzeit Sehr geehrter XXXX hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes und teile Ihnen mit, dass ich für mein am 23. März 2012 voraussichtlich geborenes Kind im Anschluss an die Mutterschutzfrist ab dem 18. Mai 2012 bis zur Vollendung des 10. Lebensmonats meines Kindes am 23. Januar 2013, Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz beantrage. Die Elternzeit soll, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist, mit dem Tag der Geburt beginnen. Die oben stehende Elternzeit wird nur unter der Bedingung in Anspruch genommen, dass mein Partner die Elternzeit ab Vollendung des 10. bis Vollendung des 12. Lebensmonats antritt. Ist dies nicht der Fall, beantrage ich eine automatische Verlängerung der Elternzeit bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats die Elternzeit, 22. März 2013. Hierfür würde ich Sie rechtzeitig, 14 Tage vor Ablauf der Elternzeit, in Kenntnis setzen. Ich bestätige, dass mein Kind mit mir und meinem Partner in einem Haushalt lebt und von uns erzogen und betreut wird. Über eine schriftliche Bestätigung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Bitte teilen Sie mir in separate schriftlicher Form meine Resturlaubstage, meinen Urlaubsanspruch 2012, Urlaubsanspruch 2013, sowie Überstunden mit. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen XXXX Empfangsbestätigung / Stempel / Datum / Unterschrift
Du musst Elternzeit nicht beantragen sondern nur mitteilen. Du MUSST das aber erst tun wenn Dein Kind geboren ist da Du ja heute das Geburtsdatum nicht kennst. Die 10 Monate sind aber bereits am 22.1.13 rum so daß Du am 23.1. wieder im Geschäft stehen musst!!! Und wenn Du Elternzeit 10 Monate beantragst und dein Partner 2 die er BEI SEINEM AG beantragen muss dann kannst Du nichts von Bedingung schreiben. Dein AG KANN nachher wenn Du verlängern musst/willst dem ganzen zustimmen oder eben auch nicht. Du kannst das aber nicht zur Bedingung machen... Dann legt (Du und Dein AG) das vorher gesondert schriftlich fest. LG Sindy
Soweit ich weiss ist es auch so, dass a) Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre sofort beantragt werden muss, dass dritte Jahr kann sich anschließen, muss aber nicht. b) Eine Stückelung der Elternzeit in zwei Teile erlaubt ist, eine weitere Stückelung aber vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. c) Die Frist für Mitteilung von Elternzeit ist sieben Wochen vor Antritt. Es ist ziemlich sicher nicht richtig, wenn du erst 14 Tage vor Verlängerung der Elternzeit eine Mitteilung an deinen Arbeitgeber machst. d) Ist es gewollt, von den 14 Monaten mit Elterngeld nur 12 auszunutzen? Konkret: Wenn du innerhalb der ersten beiden Jahre noch Zeit brauchst, z.B. weil die Kinderbetreuung erst später funktioniert als gedacht, kann der Arbeitgeber dir einen Strich durch die Rechnung machen. Wenn du erst zehn Monate beantragst und dann noch zwei hast du die normale Stückelung ausgereizt und kannst da ohne Zustimmung deines Arbeitgebers nicht mehr raus. U.U. verlierst du das letzte Jahr, auch wenn du es vielleicht doch mal benötigst. Sinnig wäre es vermutlich, erst die Zustimmung deines Arbeitgebers einzuholen und dir auch schriftlich die Zustimmung geben zu lassen, eventuell drei Zeiträume Elternzeit zuzulassen. Damit wärst du auf der sicheren Seite. Abgesehen davon rechnet sich Elternzeit vom Geburtstermin an, die festen Daten in dem Brief kannst du zunächst weglassen. Entweder du schreibst jetzt den Brief und benutzt Formulierungen wie "vom zweiten bis einschließlich zehnten Lebensmonat" und versprichst das Zusenden der Geburtsbescheinigung oder du reichst den Schriebs in der ersten Woche nach der Geburt mit den richtigen Daten ein (acht Wochen Mutterschutz - sieben Wochen Ankündigung der Elternzeit).
Reicht ne Mail mit "soundsolange" und fertig?