Monatsforum März Mamis 2012

Antrag auf Elternzeit????

Antrag auf Elternzeit????

smarena

Beitrag melden

Hallo ihr lieben. Ich würde gerne einen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgeben. Aber wie zum Teufel mach ich das denn richtig?? Würde gerne erst einmal 2 Jahre gehen und das eine Jahr entweder dann noch dranhängen oder aufbehalten. GT is der 30.3 aber ja nur voraussichtlich. Kann mir jemand helfen wie ich es dann schreiben soll? Oder ab wann bis wann dann die Elternzeit is? Vielleicht kann mir auch jemand einen Musterantrag schicken?? Bin für jede Hilfe dankbar Lg Lisa


neupel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von smarena

Ein formloser Zweizeiler das du ab Geburt deines Kindes (mit vorrausichtlichem Termin) 2 Jahre in Elternzeit gehen mochtest sollte eigentlich ausreichen. War bei mir so. Lg Nicole


Mel+3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von smarena

Ich habe einen Zettel bekommen, den ich ausgefüllt habe. Sonst frag doch mal nach. Bist doch sicher nicht die erste die in Elternteit geht bei euch.


smarena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von smarena

Beginnt aber die Elternzeit dann nicht nach dem Mutterschutz? also 8 Wochen nach der Geburt?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von smarena

Ja, eigentlich schon, aber die Zeit von Geburt bis Ende Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet, also is es letztlich doch wieder ab Geburt. Ist wie mit dem Elterngeld, das kriegste auch ab Geburt, aber das Mutterschaftsgeld wird darauf angerechnet und da das Mutterschaftsgeld meist mehr ist, bleibts dabei, also Elterngeld eigentlich erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist.


Turtle77

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

....bekomme ich dann bei beispielsweise 12 Monaten Elternzeit nur 10 Monate Elterngeld, oder ??? Muss ich 2 Monate jeweils abziehen?


neupel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Turtle77

Ja so sieht es aus wenn du verheiratet bist. 2 Monate gibt es Geld von der KK - 10 Monate von der Elterngeldstelle. Bist du verheiratet und ihr seit bei der Steuer zusammenveranlagt, so wird das Elterngeld leider noch mal versteuert. Ist leider im Vorfeld immer schöner als es scheint. Lg Nicole


Turtle77

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von neupel

Verheiratet sind wir nicht, werden bei Behörden immer als eheähnliche Gemeinschaft geführt. Also bleibt mein Elterngeld (das ich beziehe) unversteuert? Möchte 2 Jahre daheim bleiben, da wird das Geld ja nochmal halbiert, bleibt ja dann nicht so viel übrig (zum versteuern).


Angelsfly

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Turtle77

jetzt bin ich totsl durcheinander !! ich bekomme 300 uro eltern für 5 monat und mein freund bekommt für 9 monate 67 % seines gehaltes! so haben die mir das vom amt erklärt!! wir sind auch nicht verheiratet und gelten auch als eheähnliche gemeinschaft! ich glaube ich mache mich da noch mal schlau nicht das ich da was falsch verstanden habe lg anna