Jola26
Hallo Ihr Lieben, ich habe die Regelung 12/14 Monate Elterngeld immer noch nicht wirklich verstanden. Unser Baby kommt im März zur Welt. Mein Mann möchte die ersten beiden Monate Elternzeit nehmen - dann bin ich ja noch im Mutterschutz. Kann ich dann gleich im Anschluss 10 oder 12 Monate Elterngeld beanspruchen? Wir waren/sind beide berufstätig. Danke schön .... Liebe Grüße Jola
Hallo, bei eurer Regelung kriegt ihr die ersten beiden Monate beide Elterngeld, das sind also 4 Bezugsmonate (2x2). Bleiben also noch 10 Monate, die du im Anschluss daran beantragen kannst. Liebe Grüße
Danke ... allerdings ist es bei mir so, dass ich den ersten beiden Monaten, das heißt in den 8 Mutterschutz-Wochen mein normales Gehalt weiterbekomme (Beamtin). Ich werde also kein Mutterschaftsgeld oder Elterngeld oder dergleichen beanspruchen. Kann ich nicht dann ab dem 3. Monat bis zum 14. Monat Elterngeld beanspruchen? Das ist vielleicht kompliziert ... Lieben Dank + liebe Grüße Jola
Hallo, soviel ich weiß geht das nicht. Jegliche Bezüge, die nach der Geburt gezahlt werden, werden aufs Elterngeld angerechnet. Dein normales Gehalt gilt als Mutterschaftsgeld-Ersatzleistung. Alles andere fände ich auch unfair, da Beamte damit bevorzugt behandelt werden würden.