Mitglied inaktiv
Na keine Angst mir und der Maus ist nix passiert! Ich hab rechts an der Strasse geparkt ,auf einem ausgewiesenen Parkstreifen und als ich auf der Fahrerseite den Kindersitz festgemacht hab ist mir einer an dir Tür drangefahren!!! Jetzt behauptet der, ich dürfte den Kindersitz nicht auf der Fahrerseite festmachen! und hätte dir Autotür aufgemacht als er angefahren kam. Ich hab extra auf den Verkehr geachtet,reisse doch nicht dir Tür auf wenn da ein Auto kommt. Der will jetzt das ich den kaputten Spiegel bezahle.In der Strassenverkehrsordnung steht nicht drin WO der Sitz hinmuss, nur was für ein Sitz und wie befestigt. Was macht denn auch eine Mutter mit 2 Kindern oder 3 ??? fährt die alle Kinder einzelnn damit keins auf der Fahrerseite angeschnallt wird????!!!!! So eine Arschkanone !!! da hat er mir dann am Tel erzählt was alles für Kosten auf mich zukämen wenn ich das über die Versicherung regeln würde, und mich würde das ja teuerer kommen wie wenn ich es bezahl. Sind zwar nur 30 Euro, aber der meint echt das dumme Muttchen zahlt das wenn er ihr da wer weiss was erzählt ! das dumme Muttchen schei... ihm was *lach. und sorry, aber ist doch wahr!!! da wird die stillende Mama zum TIER !! das kratz, faucht und Feuer spuckt!!! Hab heut mal Zeit für sowa, die Kleine war heut morgen mega schlecht drauf. Gequengelt ohne Ende,als die Brust nach dem Stillen angebrüllt und viel wach (schlafen wollt sie irgendwie nicht). Dann eben ab in den KiWa und kaum das ich zwei Meter geschoben hatte war sie eingeschlafen.Nun ist sie noch am pennen und ich hab mir sogar ein heisses Bad gönnen können, DAS LEBEN KANN SCHÖN SEIN *soifz. Morgen bin ich auf eine Hochzeit eingeladen und hab nu endlich was zum Anziehen gefunden. schicken die mich im Laden erst in die Festtagsklamottenecke, wie will eine StillMama denn stillen wenn die so einen feinen Fummel anhat????? Hab nu eine schwarze Hose und ein blaues Top,mit weisser Bluse drüber, noch etwas aufhübschen und fertig! ISt auch mein Jahr, ich bekomm ein Kind und mit der tollen Figur danach bin ich noch auf 2 Hochzeiten eingeladen *ürgs. Schreibt mal was ihr zur Sitzposition meint. Lieben Gruss Anke
Gut, dass nichts Schlimmeres passeirt ist! Den Sitz darfst Du überall einbauen, da gibt es keine Vorschriften drüber!!! Ausnahme Beifahrersitz, wenn es einen Airbag gibt, ansonsten ist nach Lust und Laune alls möglich und erlaubt.
Na so ne Hohlfrucht
Der Sitz darf außer auf dem Fahrersitz überall stehen.Bei ausgeschaltetem oder nicht vorhandenem Airbag natürlich auch auf dem Beifahrersitz
Bist aber auch ne fiese Kuh ausgerechnet wenn DER kommt die Tür aufzureissen...*tz
Mal davon abgesehen dass es NUR 30€ sind...aber musst du überhaupt dafür aufkommen??? Wenn er dagegen fährt?!
@Beitrag an mich:Jo...wer mir dat Monchichi inne Wiege gelegt hat weiß ich auch nicht*lol Finn hatte nur so nen blonden Flaum, aber sie hat die Matte vom Papa...damit er nicht abstreiten kann, dass es seine is*hihi ![]()
Hallo Anke,
oh Mann, so ein Idiot
Laß Dir bloß nicht erzählen, dass Du schuld bist ! Der muß doch kucken, wo er fährt. An Deinem Auto ist nichts kaputt ?
Zur Sitzposition: auf der Rückbank sind mE alle Positionen erlaubt. Auf dem Beifahrersitz darf nur dann ein Kindersitz platziert werden, wenn alle anderen verfügbaren Sitze mit Kindersitzen besetzt sind. Eine Freundin von mir hat mal 30 oder 40 Euro zahlen müssen, als sie ihr KInd auf dem Beifahrersitz transportiert hat, obwohl hinten noch Platz war. Wir halten uns aber auch nicht immer dran, bei kurzen Strecken unter der Woche hab ich meist ein KInd auf dem Beifahrersitz.
LG Anne
Nein, Du, das stimmt so nicht. Ich darf jederzeit einen Kindersitz auf dem Beifahrersitz befestigen, unabhängig davon, ob hinten alle Plätze besetzt sind (ob nun von Kindern in Kindersitzen oder Erwachsenen) oder nicht. Es ist erlaubt - aber nicht uneingeschränkt empfehlenswert.
Hier steht NICHTS davon, WO ein Kindersitz befestigt werden muss, somit ist alles erlaubt ( Ausnahme lt. StVZO rückwärtsgerichtete Sitze und wenn der Hersteller die Nutzung auf dem Beifahrersitz in der Bedienungsanleitung verbietet): § 21 Abs. StVO Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 21 Personenbeförderung (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen 1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, 2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder 3.in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1 1.ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden, 2.dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht, 3.ist a)beim Verkehr mit Taxen und b)bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist. (1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse. (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist. (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes. zum SeitenanfangSeite ausdruckenDatenschutz
Huhu,
ojee das ist ja nicht so toll was Euch da passiert ist.Zum Glück ist Euch nix passiert.
Unsere Prinzessin ist auch auf der Fahrerseite hinten bei uns im Auto gesichert.Da die Beifahrerseite hinten ja schon belegt ist von Sohnemann im Kindersitz.
Übrigens ist er früher in unserem alten Auto(kein Airbag) meistens vorne auf dem Beifahersitz mitgefahren da hinten die Gurte zu kurz waren
.Fand ich zwar nicht so gut aber wir haben dann später nee Gurtverlängerung hinten eingebaut was man eigentlich auch nicht tun sollte.Dann konnte er dann nach hinten.
Mfg Merlin112(aus dem Krankenlager)
Vielen Dank für die ausführliche Info !
Da hab ich also jahrelang gedacht, ich mach etwas falsch und es war garnicht so. Aber anscheinend wissen es selbst die Polizisten nicht so genau
LG von Anne