Mitglied inaktiv
Hab gelesen man sollte dem Betrieb mindestens 1 oder 2 Wochen vor Antritt des Mutterschutzes mitteilen wie lang man in Elternzeit gehen will und wie man danach plant wieder zu arbeiten.
Ich hatte mir gedacht ein Jahr Elternzeit zu nehmen und danach mal langsam Halbtags wieder anzufangen.
Schreib ich das dem Betrieb auch so? Oder geb ich da lieber eine größere Spanne an? So als Sicherheits-Rücklage falls ich doch mehr Zeit brauch?
Und nochwas: Wie lang bleibt der Anspruch auf meine jetzige Stelle erhalten? Oder hab ich den überhaupt nicht? Kann ich nach dem einen Jahr Pause überall eingesetzt werden im betrieb? Würde ja schon gern in meine Position zurück...
Soviele Fragen, hoffe es weiß jemand Rat? ![]()
Hallo, kann Dir leider auch nicht alle fragen beantworten, aber soweit ich weiß kann der betrieb dich in jeder gleichwertige Stelle später wieder einsetzen, Gehalt darf natürlich dadurch auch nicht geringer werden... aber über gleichwertig läßt sich ja streiten.... also hier hast du soweit ich weiß leider keinen anspruch mehr auf genau deine jetztige Position! Also das was ich erfahren habe ist, dass wenn du z.b. sagst du willst 1 jahr elterzeit und dann danach fpr das kommende jahr halbtags arbeiten und hast es so festgelegt, so muss der arbeitgebeber dich nicht früher wieder volltags arbeiten lassen, meist trifft das auf die, die sagen, dass die 2 jahre elternzeit wollen und nach 1 jahr wieder fragen, ob sie arbeiten kommen können... der arbeitsgeber muss das nicht erlauben. außerdem habe ich erfahren von jemandem der im betriebsrat sitzt, dass man bei der aussage, dass man wieder früher arbeiten will als geplant, der künsdigungsschutz verloren geht... ich habs noch nicht nachgelsen, also das war nur das was ich gehört habe!!!! Mehr weiß ich leider auch nicht, bin auch noch dran mich schlau zu machen :-)
Hallo, wenn Du nach dem Jahr Elternzeit nicht Vollzeit arbeiten willst, könntest Du auch eine längere Elternzeit (max. 3 Jahre) beantragen. Denn man darf ja in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Man hat dann z.B. den Vorteil, dass einem während der Elternzeit nicht so leicht gekündigt werden kann. Nach der Geburt musst Du Dich erstmal nur für 2 Jahre mit der Elternzeit festlegen. Wenn Du während der Elternzeit arbeiten möchtest, musst Du dass dem Arbeitgeber mind. 8 Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn mitteilen bzw. beantragen. Ich meine es wäre so, dass der Arbeitgeber das genehmigen muss, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat.
schliesse mich kep an und wo dich der betrieb wieder einsetzt, bleibt ihnen überlassen, sie dürfen dir keine schlechtere stelle anbieten, bin ja altenpflegerin... sie wollten mir als ich zurückkam einen stundenvertrag aufs auge drücken, arbeiten also wie sie mich brauchen, geld hätte ich dann auch nur so bekommen wie sie mich hätten arbeiten lassen. da war ich gegen und habe mich gewehrt, aber auch erst, als ich vollkommen entnervt bei meinem nachbarn angerufen habe der fachanwalt für arbeitsrecht ist...er hatte mich dann über rechten und pflichten aufgeklärt und ich bin zur arbeit.. brauchte denen auch nur ein wenig drohen, das mein nachbar mich halt aufgeklärt hätte und ich den vertrag so nie unterschreiben werde... ich bekam sofort den vertrag den ich haben wollte....also bei rückkehr wirklich den vertrag ordentlich durchgehen.... ich habe immer nach der geburt nen schrieb aufgesetzt wie lange ich elternzeit beantragen werde.... ich weiss von ner kollegin, die irgendwie nach einem tag doch keinen bock hatte auf arbeit, die durfte dann auch noch zwei jahre zu hause bleiben....
Hallo Ich hab damals bei unserer 1. gesagt ich blieb 3 Jahre... zwischenrein haben wir unsre 2. tochter bekommen und insgesamt war ich nur knapp über 3 jahre weg...hab dann auf 400euro basis gearbeitet und trotzdem meine elternzeit behalten... und als die kleine 3 war hab ich 25% wieder angefangen. Jetzt sag ich wieder 3 Jahre undmal kucken... wenn alles reinpasst dann komm ich vielleicht vorher wieder wenn nciht nehm ich die ganzen 3 Jahre.. ich arbeite im KH und wir haben eigentlich nur einen Vertrag mitm Haus.. das heisst wenn nix frei is mehr bis ich wieder kommen will dann muss ich woanderst hin... aber das muss man vorher mit dem eigenen leitungschef absprechen... ein paar % sind meistens doch drin auch wenn der stellenplan schon gut gefüllt ist.. LG Sarah
Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten!