Monatsforum Juni Mamis 2022

Wo kann ich Elterngeld berechnen lassen?

Wo kann ich Elterngeld berechnen lassen?

Ängstliche!

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Hallo Ihr, möchte meinen Arbeitgeber mitteilen wie lange ich in Elternzeit gehe. GIbt es ausser hier im Internet die Rechner noch eine Stelle oder so die das ausrechnen kann? Ich möchte in Elternzeit geben und mein Mann dann noch 2 Monate. Möchte aber insgesamt 3 Jahr gehen. Finde das nicht so einfach.... Nicht das ich was falsch abgebe???


Ängstliche!

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Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

sorry meine in der Überschrift Elternzeit!


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

Ez beginnt entweder ab Tag Geburt oder einen Tag nach Ende Mutterschutz, vom Prinzip egal, wenn du 3 Jahre meldest, ist Ende 1 Tag vor dem 3. Geburtstag. Die ersten beiden Monate sind verbrauchte elternzeit Monate, da vom Mutterschutz überlappt. Wenn Vater EG möchte, MUSS er 2 Lebensmonate ausgehend vom gebdatum des Kindes nehmen. Beide Monate müssen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate liegen. EG habt ihr zusammen 14 basismonate. Wenn er 2 nimmt, hast du noch 12 ab Geburt. Seine können auch parallel zu deinen laufen Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn gemeldet werden von beiden.


Jemalu1111

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Ich hatte das anders in Erinnerung: Der Mann kann Elternzeit nehmen egal wann, muss nicht zwingend in den 14 Monaten sein. Mein Mann hatte zb auch noch mal Teilzeit Elternzeit als unsere Tochter 1,5 Jahre war. Aber zur Fragestellerin: Bei der Diakonie z.b. gibt es eine Schwangerenberatung. Die füllen auch den Antrag auf Elterngeld mit dir aus oder rechnen dir das grob mal durch. 3 Jahre Elternzeit kannst du nehmen. Anspruch auf Elterngeld hast du aber nur 2 Jahre lang. Elterngeld sind 67 Prozent vom Einkommen des Jahres vor der Geburt. Wenn man 2 Jahre beantragt, dann wird die Summe durch 2 geteilt. Im Anschluss könnte man z.b. landeserziehungsgeld beantragen. Aber das können die von den Beratungsstellen besser erklären und planen. Frag am besten dort mal nach, wir machen das immer mit denen zusammen. LG


majalino

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Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

Hi, grundsätzlich müsst ihr ja zwischen Elternzeit und Elterngeld unterscheiden (ich nehme an, wenn dein Mann auch 2 Monate machen will, geht es da auch um Elterngeld). Da mein Mann selbständig ist, werde nur ich pausieren & EG beantragen, zur Kombi kann ich dir also nix sagen ... Grundsätzlich musst du innerhalb von 7 Wochen nach der Geburt deinem AG mitteilen, wie lange du in EZ gehen willst (vorher bist du in Mutterschutz). Die EZ wird trotzdem ab dem Tag der Geburt (also quasi rückwirkend) gerechnet. Bei der Erstmitteilung musst du festlegen, was für die ersten beiden Lebensjahre gelten soll, denn das ist für beide Seiten bindend. Beispiel: Kind wird am 1. Juli geboren. Du nimmst 2 Jahre Elternzeit, schreibst also nach der Geburt dem AG: Elternzeit vom 1.07.22 bis 30.06.24 Wenn du das dritte Jahr direkt dranhängen willst, musst du das deinem AG spätestens 13 Wochen vor Ablauf der EZ mitteilen, du kannst damit also noch warten. Ich mache auf jeden Fall 2 Jahre Pause, aber entscheide erst später, ob ich das dritte Jahr / 6 Monate dranhänge (da gibt es ja eh kein Elterngeld mehr, egal wie man dad aufgeteilt hat). Wer weiß, wie es dann uns als Familie geht, wie es finanziell läuft etc. Ich würde mich nicht jetzt schon festlegen wollen. Ggf. ist man froh, wenn man zB zur Einschulung nochmal ein paar Monate nehmen kann. Ich habe schon bei der Schwangerschaftsmitteilungen mündlich mit meinen Chefs darüber gesprochen, die brauchten ja eine grobe Info um die Vertretung zu planen. An eurer Stelle würde ich mit der zuständigen Elterngeldstelle sprechen, die können euch individueller Auskunft geben als ein Rechner im Netz und wissen sicher nicht zur zum EG sondern auch zur EZ Bescheid.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von majalino

Man muss 7 Wochen vor Beginn der ez melden. Wenn man den Beginn einen Tag nach Mutterschutz wählt, hat man in der ersten Woche nach der Geburt Meldepflicht. Nur bei Vätern beginnt immer , wenn gewünscht, am Tag der Geburt. Die müssen dann 7 Wochen vor Geburt melden. Das 3. Jahr direkt angeschlossen muss man auch 7 Wochen vorher melden. Die 13 Wochen Frist gilt, wenn das Kind 3 mindestens Jahre alt ist und man das letzte Jahr nach dem 3. Jahr möchte. Zur Einschulung z.b.


123missa

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Antwort auf Beitrag von majalino

Eine kleine Korrektur zu majalino, ws Tippfehler ;). Verbindlich EZ beantragt man 7 Wochen vor Beginn der Ez. Nach der Geburt hat man im Normalfall 8 Wochen Mutterschutz+evtl. verlängerung durch Besonderheiten, d.h. Innerhalb der 1. Woche nach Geburt sollte der schriftliche Antrag beim AG vorliegen. Bei meinem wird das sehr kulant gehandhabt, aber bei strengen AG lieber auf Nummer sicher gehen ;) Bei der klassischen EZ aufteilung 12 Mutter + 2 Vater wegen Elterngeld gibt es eigentlich nichts weiter zu berücksichtigen ausser unbedingt für Lebensmonate beantragen.erst wenn ihr Elterngeld Plus, Bonus Partnerschaftsmonate, TZ in EZ wollt solltet ihr euch genauer informieren. Da gibts viele Details zu berücksichtigen. Und Kleingedrucktes lesen! Es gibt da ein fettes Merkblatt irgendwo. Elterngeldstelle ist für Beratung zuständig. Elterngeldberechnung ist aber vor Antrag nicht verbindlich. Ich würd z.B 10 Monate Basiselterngeld (abzüglich Mutterschaftsgeld) beantragen + 4Monate Elterngeld Plus. Falls ich recht schnell wieder schwanger bin (will keinen zu grossen Altersunterschied aber bin erst mit Icsi schwanger geworden) und nicht in der Übergangszeit arbeite, wird die EZ bis zum 14. Lebensmonat nicht zur Berechnung des neuen Elterngelds einbezogen. Ansonsten zählt jeder Monat ohne Gehalt als 0€ Monat für neues Elterngeld Das ist zb ein Trick den ich bei meiner Recherche gefunden hab. Elternzeit würd ich wie majalino 2 Jahre beantragen, weil die Planung der ersten 2 Jahre verbindlich ist. Verlängern kann man dann auch noch und verkürzen oder TZ in EZ mit Zustimmung des AG. Bei meinem AG ist Wiedereinstieg seeeeehr willkommen, daher hab ich hier keine Sorge


Jplang

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Antwort auf Beitrag von 123missa

Kurze Frage, die mir beim Lesen deiner Erklärung aufkam: Wird EG grundsätzlich nach den 14 Monaten zur Berechnung hinzugezogen? Also wenn ich bspw. mein EG auf 2 Jahre strecke und am Ende dieser 2 Jahre Baby 2 kommt? Oder wenn ich nach 1,5 Jahren wieder arbeiten gehe, und dann sehr schnell schwanger werde, sodass ich kein Jahr einarbeite?


123missa

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Antwort auf Beitrag von Jplang

Grundsätzlich gelten die 12 Monate vor Elternzeit als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Elterngeld eines älteren Kindes wird nicht als Berechnungsgrundlage herangezogen, nur Gehalt oder bei Selbstständigen etwas anders. Bei einem weiteren Kind gibt es Besonderheiten, z.B Geschwisterbonus (https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/familiensituation/geschwisterbonus-wie-viel-elterngeld-bekomme-ich-wenn-ich-weitere-kinder-habe--124684) oder Ausklammerung von Elternzeit bis zum 14. Lebensmonat des vorherigen Kindes (https://einfach-elterngeld.de/blog/elterngeld_zweites_kind) Teilzeitmonate werden ganz normal als Berechnungsgrundlage hinzugezogen. D.h. Wenn du zb bis zum 14. Lebensmonat Kind 1 Elterngeld nimmst, nicht arbeitest bis zur Geburt Kind 2 und gar kein Gehaltsmonat vor Geburt Kind 1 einfliesst für Elterngeld Kind 2, bekommst du nur den Mindestbetrag Elterngeld. Wenn du zb für Kind 2 ab dem 20. Lebensmonat des Kind 1 Elternzeit nimmst, dann werden 14 Monate Elternzeit Kind 1 ausgeklammert, noch 6 Monate vor Geburt Kind 1 für Elterngeld Kind 2 hinzugezogen und evtl. Gehälter während 15.-20. Lebensmonat Kind 1 = 6 Monate vor Geburt Kind 2 (wenn man zb Teilzeit arbeitet, aber nicht der Elterngeldbezug Kind 1). Klingt jetzt etwas kompliziert, aber anhand Link 2 kannst du das besser nachvollziehen. Da ist auch ein Trick mit Selbstständigkeit, aber mit dem hab ich mich nicht beschäftigt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 123missa

Bei Selbständigkeit wird nicht der Verdienst der letzten 12 Monate, sondern der des letzte Kalenderjahres zur veststellung der Höhe des Elterngeldes herangezogen. Also wenn dein Kind im Juni geboren wird wird aktuell bei Angestellten der Verdienst vom Juni 2021 bis Mai 2022 zur berechne genommen. Bei Selbständigen die im Juni 2022 ihr Kind bekommen wird der Verdienst von Januar 2021 bis Dezember 2021 zur Berechnung genutzt. Das ist der Unterschied.


Jplang

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Antwort auf Beitrag von 123missa

Puuuuh, also doch alles komplizierter als gedacht. Die Devise ist also tatsächlich schnellstmöglich schwanger werden und nach dem 14. Lebensmonat des 1. Kindes schnellstmöglich wieder in EZ gehen (wenn es rein ums Elterngeld geht)? Das muss ich mir noch mal überlegen


Nina833

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Antwort auf Beitrag von Ängstliche!

Wisst ihr denn, wie es mit dem Elterngeld für den Vater ist. Bekommt man, wenn man dessen Monate parallel zu den eigenen nimmt, dann für beide Geld? Oder nur für einen? Wäre ja wichtig zu wissen, denn wenn der Verdienst von beiden ausfällt und kompensiert werden muss, geht das ja nur schwer...


Anonymeria

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Antwort auf Beitrag von Nina833

Wenn beide Elternteile Elterngeld erhalten möchten stehen euch dafür 14 Monate Basis zur Verfügung. Die könnt ihr aufteilen. Einer muss mindestens 2 nehmen, der andere maximal 12. Es ginge also Papa:2 Mama:12 Papa:7 Mama:7 Papa:12 Mama:12 Und alles dazwischen. Jeder hat zudem die Wahl seine Basis Monate in Plus Monate umzuwandeln. Ein Basis entspricht dann zwei plus. Lohnt sich aber meistens nur, wenn man nebenher in Teilzeit arbeiten möchte. Ihr könnt die nacheinander, aber auch parallel nehmen.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Anonymeria

Die Mutter MUSS die ersten beide Basis nehmen. Wenn Papa 12 plus, hat Mama noch 10 plus. Es gibt maximal 22 Monate ab Geburt Geld. Nicht Mama 12, Papa 12. Das geht nicht


Nina833

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Wir wollen ja nur ein Jahr insgesamt nehmen. Meine Frage ist, ob wir die letzten 2 Monate davon zusammen nehmen können und dann für beide Geld bekommen? Es machen ja ganz oft Paare in der Elternzeit für 2 Jahre mit ihrem Kind eine Reise (zb).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Beim Elterngeld Plus muss aber 25h/Woche gearbeitet werden um das länger als 14 Monate insgesamt zu bekommen, oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Nina833

Soweit ich weiß bekommt nur einer Elterngeld. Beide gleichzeitig geht nicht. Man kann wählen wer in welchem Monat Geld bekommt, bzw. von wessen Grundgehalt das Elterngeld berechnet wird. Bei uns war das - mein Mann Monat 1 - 3 (da er zu dieser Zeit Elternzeit bzw. Elternteilzeit genommen hat und sein Betrag dann deutlich höher war, als meiner) - ich Monat 4-14


123missa

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Elterngeld kann echt kompliziert werden und ich seh schon dass hier unterschiedliches Wissen herrscht. Hier auch detaillierter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752?view= Basic: Elternzeit ist nicht gleich Elterngeld. Elterngeld kann man mit verschiedenen Optionen beantragen, damit man seinen Gehaltsverlust durch Elternzeit oder Teilzeit ausgleicht. D.h. Man kann nicht Mit derselben Stundenanzahl wie vor Geburt arbeiten und gleichzeitig Elterngeld bekommen. Es gibt Basiselterngeld 12 Monate +2 Basiselterngeld für Partnerschaftsmonate, damit der Partner auch animiert wird 2 Monate EZ zu nehmen. Man kann 1 Badiselterngeldmonat auch auf 2 Monate verteilen = Elterngeld Plus (Hälfte von Basiselterngeld p.M. Dafür doppelte Bezugsdauer). Partnerschaftsbonusmonate sind 4 zusätzliche Elterngeldplusmonate wenn beide für mind. 4 Monate 24-32 Wochen parallel arbeiten. Väter und Mütter können parallel bis zum 3. LJ Elternzeit nehmen und auch Elterngeld im Rahmen der Optionen beantragen. Aber sobald das Maximum Elterngeld ausgeschöpft ist, ist man dann in Elternzeit ohne Elterngeldbezug. Im Klassischen Modell, das die meisten beanspruchen, ist es also möglich, dass die Mutter 12 Monate Basiselterngeld (abzüglich Mutterschaftsgeld) bezieht und der Vater parallel oder danach 2 Monate Basiselterngeld. Basiselterngeld kann man aber nur bis zum 14. Lebensmonat bekommen. Elterngeld plus bis zum 24. Lebensmonat. Also ja beide Elternteile können parallel mind. 2 Monate Elterngeld beziehen. Ich hoffe damit sind paar Verwirrungen aufgelöst


Anonymeria

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Antwort auf Beitrag von 123missa

Hatte mich oben vertippt. Statt Papa:12 Mama:12 sollte es natürlich Papa:12 Mama:2 heißen Wollte das nur als Beispiel nehmen, weil viele irgendwie denken der Papa hätte nur Anspruch auf 2. Er hat aber das gleiche Recht wie die Mamas. Ja, Elterngeld ist schon eine Sache für sich. Aber ich glaube wenn man sich das einmal ganz ordentlich aufschreibt wird es schon einfacher. Ich fasse auch nochmal zusammen ob ich es richtig verstanden habe Man hat maximal 14 Monate zur Verfügung Ist man alleinerziehend darf man die alte nehmen Ist man es nicht werden die aufgeteilt, wobei jeder mindestens 2 aber maximal 12 Monate nehmen darf. Die Summe der Monate darf 14 nicht übersteigen. Die Mutter muss mindestens die ersten beiden Lebensmonate Basis nehmen (kommt das Kind eher auch 3 oder sogar 4) wird falls vorhanden mit dem Mutterschaftsgeld nach der Geburt überschrieben, aber die sind dann halt trotzdem weg. 1 Basis kann in zwei plus umgewandelt werden. Ausser die Monate nach der Geburt während dem Mutterschutz. Sowohl nacheinander als auch parallel ist der Bezug möglich. Berechnet wird es bei der Mutter aus den 12 Monaten vor dem Mutterschutz, beim Vater aus den 12 Monaten vor der Geburt. Bei uns bietet die Caritas Beratungen an und auch die Elterngeldstelle per Telefon. Man muss da Geduld haben, aber wenn man dann jemanden erreicht sind die eigentlich ganz hilfsbereit. Hier zumindest.


Nina833

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Antwort auf Beitrag von 123missa

Perfekt, lieben Dank :) Super zusammengefasst. Dann steht dem gemeinsamen Monat ja nichts im Wege :)


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Nina833

Ja, schrieb ich ja oben. Geht auch dass Papa parallel EG bekommt. Ez musst halt gut überlegen ob du eben nicht besser 2 Jahre meldest wegen kiga, etc


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anonymeria

Die Mutter muss nicht die ersten beiden Monate Basis nehmen. Auch der Vater kann die ersten zwei Monate nehmen und dann erst die Mutter. So war es zumindest 2019 noch. Ich habe erst ab Monat 4 genommen. Monat 1-3 hat mein Mann Elterngeld bekommen.