Monatsforum Juni Mamis 2022

Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch

SwetaKo

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Hallo ihr lieben, Ich glaub ich steh aufm Schlauch... Meinen anteiligen Urlaubsanspruch für dieses Jahr habe ich schon ausgerechnet. Meine Frage jetzt, was ist wenn ich diese nicht komplett nehmen werde. Ich weiß, dass man diese auch nach der Elternzeit nehmen darf. Aber der Arbeitgeber darf ja den Urlaub in der Elternzeit kürzen. Wären dann meine übrig geblieben Urlaubtage also auch "verschenkt"?


82Dany82

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Antwort auf Beitrag von SwetaKo

Übrig gebliebenen Urlaub darfst du bis zum Ende des auf die Elternzeit folgenden Jahres nehmen. Achtung aber, wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast und dann in Teilzeit gehst: viele AG gewähren den Urlaub dann in Teilzeit, was aber nicht richtig ist. Für den Zeitraum musst du dann voll bezahlt werden…


Natascha37

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Antwort auf Beitrag von 82Dany82

Vielen Dank für diesen Tipp! Daran würde ich gar nicht denken und mein AG bestimmt nicht


sunvinca

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Antwort auf Beitrag von 82Dany82

Vielen Dank für die Bestätigung davon. Ich hatte nämlich bei meinem AG diesbezüglich nachgefragt. Sag mal, weißt du, ob es dazu irgendwo nen passenden Gesetzestext gibt? Das mit dem Nehmen vom Resturlaub bis ins folgende Jahr nach der Elternzeit hat man ja im § 17 Abs. 2 BEEG geregelt, aber wo ist das mit Vollzeit / Teilzeit geschrieben?


82Dany82

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Antwort auf Beitrag von sunvinca

Ja, da gibt es ein Urteil. Google mal nach der sog. Tirol-Entscheidung, da dürftest Du das super nachlesen können


SwetaKo

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Antwort auf Beitrag von 82Dany82

Danke für den Tipp


sunvinca

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Antwort auf Beitrag von 82Dany82

Oh cool. Danke!