Anonymeria
Vielleicht weiß das ja jemand von euch. Unser Kind soll nach der Geburt den Nachnamen vom Vater bekommen. Muss man das vorher schon beantragen? Kann man das im Krankenhaus bei der Geburt einfach so angeben? Ich trage aktuell noch den Nachnamen aus meiner ersten Ehe und der soll natürlich auf keinen Fall beim Kind landen. Die Scheidung ist schon 7 Jahre her, ich hatte mir da bisher nur nie Gedanken drüber gemacht, weil mich der Name nicht gestört hat. Mein Freund und ich sind zwar schon verlobt, aber wollten die Hochzeit eigentlich in Ruhe planen und jetzt nicht überstürzen. Gerade in der aktuellen Situation wo man ja nichtmal wirklich feiern könnte. Ich hoffe jemand kann mir helfen
Wir haben bei unserer Tochter die Vaterschaft schon in der Schwangerschaft anerkennen lassen beim Jugendamt. Das muss man ja tun wenn man unverheiratet ist. Und somit war es dann auch kein Problem, dass sie direkt hieß wie mein Mann.
Würde ich mich, auf jeden Fall vor der Geburt, mal beim Standesamt schlau machen. Dein Mann muss die Vaterschaft offiziel anerkennen, dass weiß ich von Freunden, deren Tochter auch vor der Hochzeit geboren wurde. Da hat die Kleine aber den Namen der Mutter bekommen. Ich denke wenn er die Vaterschaft schon vor Geburt anerkennt könnt ihr bei der Anmeldung der Kleinen dann direkt im Formular ausfüllen, dass sie seinen Namen bekommt.
Hallo aus dem Juni Bus 2021. Ihr müsst zum Jugendamt und die Vaterschaft anerkennen lassen, weil das Kind ja nicht in einer Ehe geboren wird. Und selbst wenn das Kind zu erst deinen Namen bekommt, spätestens wenn ihr die Eheschließung anmeldet wird da nochmals gefragt und auch welchen das Kind haben soll. So war es bei uns. Unser Sohn war zu erst geborener XY und danach dann geborener YX..
Hey :) Es ist tatsächlich so, dass ihr die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen lasst. Bei der Geburt kannst du dann auch schon den Nachnamen des Vaters angeben. Informiere dich aber auch noch mal beim Standesamt, weil hier wo ich herkomme gab es tatsächlich (auch wenn es eher Sonderfälle waren) Unterschiede, was dann für Dokumente vorliegen müssen. Berufsbedingt habe ich mit dem Feld zu tun und da war es bis auf Sonderfälle kein Problem, dass das Kind von Geburt an den Nachnamen des Vaters bekommt, wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorlag.