Monatsforum Juni Mamis 2020

Wer kennst sich aus ?

Wer kennst sich aus ?

Mitglied inaktiv

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Wie ist das eigentlich wenn man ein BV ausgestellt vom Arzt , bekommt man da trotzdem bis zum Mutterschutz sein ganzes Gehalt ? Oder wird da was abgezogen ? Zahlt doch dann bestimmt nicht der Arbeitgeber ? Und hab ich dann genauso Anspruch für das Mutterschaftsgeld und dann mein Elterngeld 1 Jahr ??


Naddelinchen

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Ich hatte damals ab der 19.ssw ein bv vom Chef. Man bekommt zu 100% sein Gehalt und der Chef kanns bei deiner Krankenkasse wieder rein holen. Du bekommst auch ganz normal Mutterschaftsgeld, das ist auch komplett dasselbe wie vor der ss bzw die Monate davor. Und dein Elterngeld wird dadurch auch nicht negativ berechnet. Wochen/Monate im bv werden auch hier zu 100% angerechnet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Naddelinchen

Ok, vielen Dank dir


subidu

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Bei einem beschaftigungsverbot bekommt man sein volles Gehalt vom AG weiter gezahlt. Bei kleinen betrieben kann der AG oftmals noch einen Teil von der kk fordern. Da elterngeld usw vom Gehalt berechnet werden sollte sich da auch nichts ändern. Darf ich fragen warum du ein bv bekommst?


Peanuts

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Hallo, Du bekommst ganz normal dein volles Gehalt bis zum Mutterschutz...... Du hast den gleichen Anspruch. Bekommst du denn ein BV?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Peanuts

Ich bin noch nicht schwanger, meine Kollegin ist frisch schwanger und hat jetzt ein BV vom Arzt bekommen , mein Chef meinte er würde auch nicht die Verantwortung übernehmen da wir insgesamt 40 Kollegen sind und die Ansteckung zu groß sei ? Ich bin im Büro , finde es selbst komisch, das mein Chef so redet . Ich hab halt ständig kranke Kollegen , mit Gürtelrose und echt ansteckenden Geschichten die ich nicht brauche in der Ss . Da hab ich ehrlich schon Panik . Bin auch nicht gegen alles geimpft. Mach mir da grad Gedanken


Mitglied inaktiv

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Meine 35 anderen Kollegen sind im direkt vertrieb nicht durchgehend im Büro . Aber vormittags viel .


großerbruder 2009

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Ist alles richtig, was die Vorrednerinnen geschrieben haben. Was viele nicht wissen, es gibt auch die Möglichkeit ein BV nach dem Mutterschutz zu bekommen, sofern man stillt und der Ag es zulässt. So bekommt man auch nach dem MuSchu das volle Gehalt und spart sich die Monate der Elternzeit für später auf. Geht natürlich nicht bei jedem Arbeitgeber bzw. Beruf.


NeueMutti

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Also um sicher zu gehen: du bekommst 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Elterngeld. Also nicht 2 plus 12. Wahrscheinlich meintest du es so, aber wer weiß :-)