Sharky15
Huhu, Ich nochmal. Ich bekomme hier noch eine Krise. Wir sitzen beim Elterngeldantrag. Ich bekomme die ersten beiden Monate normal mein Gehalt im mutterschutz (Lehrerin, verbeamtet) und dann ab dem 3. Lebensmonat kann ich Eltern Geld beantragen, richtig?! Wenn ich dann 12 Monate in Elternzeit bin, also vom 1. Bis 12 Lebensmonat, bekomme ich 10 Monate Elterngeld bezahlt. Und dann kann mein Mann auch den Antrag ausfüllen und nochmal 4 Monate Elterngeld bekommen und in der Zeit Elternzeit nehmen. Haben wir das richtig verstanden?! Und zum Kindergeld: das müssen wir ja beim Finanzamt beantragen, mit den beiden Anträgen von der Seite, aber wie bekomme ich denn die KindergeldNummer und steuernummer fürs Baby?! Senden die automatisch eine Steuernummer zu, auf der Seite vom Finanzamt finde ich leider nichts. Puh, ich finde das alles sehr kompliziert und nicht übersichtlich. Danke euch und liebe Grüße
1. Die Steuernummer war soweit ich mich erinnern kann gleich der erste persönliche Brief, der nach ein paar Tagen nach Abholung der Geburtdurkunde automatisch hereinflatterte. (Ich hoffe, ich täusche mich nicht). Kindergeldbeantragung dachte ich ist bei der jeweils zuständigen Familienkasse, aber das kann je nach Besxhäftigungsstatus vllt variieren, je nachdem wer bei eu CH beantragt, keine Ahnung. 2. Das Elterngeld geht nach Lebensmonaten, wenn du die ersten beiden Monate volles Gehalt bekommst durch Muttersxhutz hast du 10 Monate Elterngeld und dein Mann 2, die Zahlung endet nach 14 Lebensmonaten. Dein Mann muss beachten, dass er 2 Lebensmonate und keine Kalendermonate Elternzeit nimmt.
Wobei Elternzeit und Elterngeld getrennt voneinander sind, wenn ihr im Lotto gewonnen habt kann jeder von euch bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, ElternGeld gibt’s aber nur bis Ende 12. Lebensmonat wenn nur du nimmst bis Ebde 14. Lebensminat wenn er auch nimmt Oder man streckt es auf die doppelte Zeit und bekommt nur die Hälfte jeden Monat ausgezahlt, kommt also aufs gleiche raus. außerdem gibt es verschiedene Modelle für Teilzeit in dieser Zeit, da gibt’s dann einen Bonus aufs Elterngeld, da kenn ich mich nicht aus.
Sie können aber auch zeitgleich in elternzeit gehen, sie 10 Monate und der Mann eben 2. Dann endet die elternzeit dementsprechend auch nach 12 Monaten.
Ja, stimmt, wenn der Mann zB gleich die zwei Monate nach der Geburt geht während sie noch Gehalt bekommt. An die Möglichkeit hatte ich bei meiner Aufzählung nicht gedacht .
Dann endet das Elterngeld trotzdem mit dem 1. Geburtstag.
Genau so habe ich das gemeint
Ps: ich meinte die Familienkasse und die steuernummer beim Finanzamt.
Elterngeld kann ich so nichts zu sagen. Aber Kindergeld beantragt man bei der Familienkasse die für den Ort zuständig ist. Die Kindergeldnummer musst du nicht angeben wenn es dein 1 Kind ist, die bekommst du erst nachdem du den Antrag eingereicht hast. Die Steueridentifikationsnummerebkomst du die ersten Wochen nach Geburt vom Finanzamt zugesendet, diese musst du nicht angeben solange du sie noch nicht hast. Es reicht wenn du sie nachreichst.
Ich schicke alle Anträge immer zeitnah ab, wenn da noch Unterlagen fehlen kannst die nachreichen bzw bekommst schon Bescheid was du noch bringen musst oder wenn was unklar ist.
Ja das weiß ich, ich habe bereits ein Kind.
War für die Fragestellerin, ist leider unter deiner Antwort gelandet, nicht unter dem allgemeinen Post.
Hallo du, Bin ebenfalls verbeamtete Lehrerin, hab die Unterlagen so weit durch. Wie die anderen schon richtig sagen, wir bekommen 10 Monate Elterngeld, dein Mann 2. Das Kindergeld beantragt man(zumindest in NRW) beim Landesamt für Besoldung und Versorgung. Da gibt es ein Formular. Da muss man die Familienkasse eintragen aber der Antrag selbst geht übers LBV. Das haben mir meine Kollegen mit Kindern so gesagt. Sonst wäre ich auch fälschlich über die Familienkasse gegangen.
Vielen lieben Dank! Es wird ein bisschen besser.
Wir hatten das so verstanden, dass man, wenn man sich die Elternzeit aufteilt bis zu 14 lebensmonate Geld bekommen kann?!
Der Plan wäre nämlich gewesen, ich bin 12 Monate raus und mein Mann dann 2 Monate, damit das mit den Ferien und so klappt.
Wenn mein Mann aber natürlich beim aufteilen mehr Monate Geld bekommen würde, würde er auch 4 Monate in Elternzeit gehen. Leider hat er einen neuen Job und kann nicht am Anfang gehen.
Ja ich bin auch in nrw, aber um es ganz kompliziert zu machen, nicht beim Land sondern bei der Kirche.
Eine Kollegin hat mir auch alles aufgeschrieben und meinte ich muss der familienkasse schreiben.
Hm ok. Vielleicht ist es über die Kirche anders. Wirst du nicht übers LBV bezahlt?Jetzt bin ich auch verunsichert, ob ich vielleicht zusätzlich noch über die Familienkasse gehen muss
Wir machen die gleiche Kombi. Ich 12 Monate, mein Mann 2.
Elterngeld also insgesamt 12 Monate (ich 10 wegen Mutterschutz, er 2) und 14 Monate Elternzeit (2 Monate Mutterschutz plus 10 Monate Elternzeit für dich und 2 Monate für deinen Mann). Das ist, so weit ich das verstanden habe, die gängigsten Variante. Nimmt dein Mann 1 Monat weniger Elternzeit, bekommt ihr 1 Monat mehr normales Gehalt für ihn, klar. Aber bei dir sind es halt immer die 12 Monate oder 24 oder 36.
Oh man, kompliziert.
Wenn der Mann nur einen Monat nimmt, gibt es gar kein Elterngeld. Die Voraussetzung, dass der Partner eines bekommt, ist, dass er mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt.