kea
Die Strahlenschutzkommission hat sich eindeutig geäußert: Die \\"Gefahren und Wirkungen auf Zellen und Gewebe wie Zellveränderung, Zellschädigung, Erwärmung und Kavitation\\" sind jetzt offiziell benannt und daher wird der Wunsch-Ultraschall sowie unnötige CTG\\'s ab Schwangerschaftsmitte untersagt. Wer es als IGe-Leistung anbietet, begeht ab 2021 eine Ordnungswidrigkeit. Im Original hier: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl118s2034.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s2034.pdf%27%5D__1547728958155 Pressemitteilung von Greenbirth hier: http://www.greenbirth.de/images/_PE_Verordnung_Ultraschall_17.1.2019.pdf
Vielen Dank fürs Teilen!
Ich finde tatsächlich Bestätigung in dieser Gesetzesänderung, da ich mich vehement geweigert habe so viele CTG‘s machen zu lassen. Meine Kinder haben ein riesen Theater im Bauch angestellt und dann hab ich mal recherchiert.
Ich musste, aufgrund der Umstände, 5 Ultraschalle machen lassen, diese waren jedoch immer sehr kurz.
Ich finde das das in der Vergangenheit zu wenig Berücksichtigung fand was diese Geräte mit der Gesundheit des Kindes auch macht. Drum Daumen hoch für die Änderungen die da kommen.
Wenn das alles so mega ungesund und gefährlich ist, warum kommt die Änderung dann erst in 2 Jahren??? Habe zu Beginn der Schwangerschaft mit meinem FA darüber gesprochen und er meinte, dass ein kurzer Ultraschall i.O. ist.
Also ich habe mir das Dokument vom bgbl mittels Suchfunktion mal angeschaut. Ganz ehrlich, ich finde nichts darin, was die oben genannte Aussage bestätigt...