Jaybe
Hallo, mein Mann wird zwei Monate Elternzeit nehmen. Diese werden gesplittet, d.h. er wird den 1. Lebensmonat und den 12. oder 13. Lebensmonat (das wissen wir noch nicht genau) nehmen. Die Elternzeit muss ja spätestens sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden. Wie handhabt man das bei Splittung der Monate, wird der zweite Bezugsraum jetzt schon angemeldet oder dann erst in ca. einem Jahr? Viele Grüße
Ich kann dir deine Frage nicht sicher beantworten, ich kann dir nur sagen, wie es bei uns war. Mein Mann hat den 1. und 13. Lebensmonat Elternzeit genommen. Der Firma wäre es im Prinzip egal gewesen, wann er den Antrag gestellt hätte. Wir haben dann jedoch beide Monate zusammen beantragt. Dies war dann auch ganz gut, weil die Elterngeldstelle bei uns den bewilligten Antrag der Elternzeit über beide Monate vorliegen haben wollte. Von daher wäre mein Tipp, macht euch bei der zuständigen Elterngeldstelle schlau :-)
Hallo, Wir haben beim schriftlichen Elternzeitantrag beim AG direkt beide angegeben. Den ersten Monat konkret und den zweiten voraussichtlich. Wenn ihr dann das Elterngeld beantrangt müssen die Monate konkret angegeben werden.
Also wir waren hier bei einer Beratungsstelle, und die Dame meinte man müsste es bei Antragstellung mit angeben. Sprich wenn 8 Wochen genommen werden, müsste dann angegeben werden, wann man diese nehmen möchte. So ist es zumindest hier in Hessen, weiß nicht ob es da Unterschiede gibt.