Monatsforum Juni Mamis 2016

Mutterschutz /Elternzeit - verwirrt

Mutterschutz /Elternzeit - verwirrt

Knopf2016

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Hallo ihr Lieben, irgendwie bin ich gerade verwirrt und hoffe ihr könnt helfen. Mein ET ist der 07.06. Mein Mutterschutz ginge dann bis 02.08. Nun soll man Elternzeit ja aufgrund des Elterngeldes nach Lebensmonaten des Kindes nehmen. Das hieße ja z.B. In meinem Fall vom 07.08.16-06.08.17 Aber was ist mit den Tagen zwischen dem 02.08. und 07.08.? Oder nehm ich Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist? Aber dann geht das mit den Lebensmonaten ja nicht auf. Wisst ihr wie ich meine? Danke schonmal im Voraus!


Knopf2016

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Antwort auf Beitrag von Knopf2016

Bzw. das Mutterschaftsgeld wird ja auch schon als Elterngeld gezählt. Muss ich dann nur bei der Elternzeitbeantragung beachten vom 03.08. an Elternzeit zu beantragen? Und dann eben bis bspw. 06.08.17 Danke für eure Hilfe. stehe gerade echt auf dem Schlauch.


Snuupi

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Antwort auf Beitrag von Knopf2016

Moin, Elternzeit nimmst du gegenüber deinem Arbeitgeber, Elterngeld hat damit nicht direkt was zu tuen. Elterngeld wird in lebensmonaten zu Grunde gelegt während du zB Elternzeit 3 Jahre(für deine individuelle Berechnung etc, sprich bitte deine Personalabteilung an) nehmen kannst. Das nur mal als kurzabriss


EllaMuri

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Antwort auf Beitrag von Knopf2016

Versuche es mal zu erklären. Also Elternzeit und Elterngeld sind eigentlich 2 Paar Schuhe. In deinem Fall würdest du Elternzeit für ein Jahr beantragen vom 03.08.16 (Ende Mutterschutzfrist) - 06.06.2017 (1. Arbeitstag wäre dann der 1. Geburtstag) Aber du kannst ja die Elternzeit ganz individuell beantragen bis zu 3 Jahren. D.h. du könntest auch 1 Jahr und 2 Monate beantragen oder 1 Jahr und 1 Monat usw. Elterngeld bekommst du für 1 oder 2 Jahre ausbezahlt (ohne Partnermonate), je nachdem wie du es dir auszahlen lassen möchtest. Dieses würdest du in deinem Fall beantragen ab Geburt (07.06.16) für 12 oder 24 Monate. Die Elterngeldstelle kürzt praktisch dann die ersten 8 Wochen das Elterngeld um den Bezug vom Mutterschaftsgeld. Da das Mutterschaftsgeld in den meisten Fällen das Elterngeld übersteigt bleibt vom Elterngeld praktisch nichts übrig. Bitte aufpassen während des Elterngeldbezuges wird jeglicher Verdienst, auch ein Minijob, beim Elterngeld angerechnet und es kommt zu Kürzungen. LG Gudrun


Knopf2016

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Antwort auf Beitrag von Knopf2016

DANKE!!! Der Knoten im Kopf ist wieder geplatzt :)