Monatsforum Juni Mamis 2015

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stralsunderin1992

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Hallo Mami's Es geht um den Elterngeldantrag. Also meine frage ist ob die lohnsteuerbescheinigung reicht damit hin zu schicken? Kann ich kopien machen oder brauchen die original? Danke für eure Hilfe


viella249

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Antwort auf Beitrag von stralsunderin1992

Leider kann ich dir zu deiner Frage nichts sagen. Aber kann man den Antrag den jetzt schon abschicken?


krizy

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Antwort auf Beitrag von stralsunderin1992

Ich habe bis jetzt immer Antrag original verschickt und die ganzen zusätzlichen Papiere habe ich kopiert. Bis jetzt ist es immer durchgegangen. Ob mans vorab schicken kann weiß ich garnicht. Ich kann es weil ich bin noch in Elternzeit und die brauchen von mir nur die Anlage B. Hatte nachgefragt. Allerdings brauchen die auch eine Geburtsurkunde und das gibt es ja erst nach der Geburt. Am besten im Internet nach Telefonnr. Suchen und da anrufen. Gruß


mamiundpapi2014

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Antwort auf Beitrag von stralsunderin1992

Nein ihr könnt ihn nicht jetzt schon abschicken da ihr den tatsächlichen Tag der Geburt und eine Geburtsurkunde mitschicken müsst. Liebe Grüße


mtf_89

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Antwort auf Beitrag von stralsunderin1992

Hallo, ich habe bei meiner Tochter den Antrag im Original verschickt und die Gehaltszettel als Kopien beigelegt. Du kannst jetzt schon mal alles ausfüllen und nach der Geburt die restlichen Daten ergänzen.


tantenana

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Antwort auf Beitrag von stralsunderin1992

Man kanns tatsächlich erst nach der Geburt abschicken, was ich meeega doof finde, weil die Bearbeitung dauert und ich kein MuSchu Geld bekomme! Klasse, darf man schön die Zeit überbrücken, anstatt das man einfach die Urkunde mit Datum nachreicht!!!


Fusssel

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Antwort auf Beitrag von stralsunderin1992

Reicht die lohnsteuerbescheinigung? Weil ich bekomme nicht jeden monat einen gehaltszettel, nur wenn sich was ändert...


Apydia

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Antwort auf Beitrag von stralsunderin1992

Hi, ich glaube der Lohnsteuerbescheid reicht nicht, du musst ja die letzten 12 Monate nachweisen und das wäre dann ja Juni2014-Mai2015 bzw. die Zeit bis zum Mutterschutz. Gruß Apydia


Bina81

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Antwort auf Beitrag von stralsunderin1992

Die lohnsteuerbescheinigung reicht nicht zur Berechnung des Elterngeldes. Da kann man ja nur das Gesamtbrutto sehen und nicht wieviel davon lohn, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien etc. war. Und für die Berechnung des EG dürfen die sonderzahlungen nicht mitgerechnet werden. Also braucht man schon die Lohnzettel. Den Lohnsteuerbescheid braucht man aber trotzdem um nachzuweisen, dass man die obere Grenze von 500000 Euro pro Jahr als Paar oder 250000 Euro als Alleinerziehender nicht überschreitet. Dann gibt es nämlich kein Elterngeld.


stralsunderin1992

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Antwort auf Beitrag von Bina81

Danke für die zahlreichen antworten. Lieb von euch:*