Monatsforum Juni Mamis 2014

HILFE HILFE !!

HILFE HILFE !!

Kuschelmuschel

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Ich brauche eure Hilfe dringend !!! . Also ich war vom 6.1 bis zum 27.1 krankgeschrieben & war denn wieder einen tag los arbeiten und hatte denn frei und wurde vom 30.1 bis 27.2 wieder krankgeschrieben. Mitlerweile habe ich aber aucj ein bv bekommen. Aber zwischen diesen krankmeldungen war ich ja 3 tage wieder arbeitsfähig und auch den einen tag los ... darf der arbeitgeber mir nun das gehalt kürzen ??? Weil er diese krankmeldungen zusammenzählt und das zusammen über 6 Wochen sind !!


philimonia

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Antwort auf Beitrag von Kuschelmuschel

Ja, er darf das Gehalt kürzen, wenn du länger als 6 Wochen krankgeschrieben bist. Die 6 Wochen müssen nicht am Stück sein, sondern sie können sich auf ein Kalenderjahr aufteilen. Voraussetzung für die Gehaltskürzung ist allerdings, dass du immer aus demselben Grund krankgeschrieben warst! Du hast dann "nur" noch Anspruch auf Krankengeld. Hoffe, das hilft dir weiter! LG


Jessie611

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Antwort auf Beitrag von Kuschelmuschel

Hallo Kuschelmuschel, die 6 Wochen berechnen sich auch über das gesamte Jahr verteilt, wenn du wegen der gleichen Diagnose krankgeschrieben warst, also ist es egal ob du 6 Wochen am Stück gefehlt hast oder zwischendurch arbeiten warst. Das kannst du am besten bei deiner Krankenkasse erfragen, denn für diese Tage erhältst du dann Krankengeld. Die Gehaltskürzung ist auch kein "dürfen" vom Arbeitgeber sondern ein muss. Man hätte dir lieber direkt ein BV gegeben denn das kommt alle günstiger. Falls ich dir irgendwie helfen kann meld dich ruhig. LG Jessie


Ani85

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Antwort auf Beitrag von Kuschelmuschel

Ich arbeite bei einer Krankenkasse und kann meinen Vorrednerinnen nur zustimmen.


Steffi_82

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Antwort auf Beitrag von Kuschelmuschel

So war es in meiner ersten Schwangerschaft auch. Es wurden alle Tage zusammen gezählt und ab 6 Wochen gibt's Krankengeld. Diesmal bekam ich gleich ein BV. LG