Anscheinend haben wir hier ja die eine oder andere Pflegekraft... da es bei mir auf Arbeit ein paar Unklarheiten gab, haben wir uns Infos beim Gewerbeaufsichtsamt geholt.. ich denke, die gelten auch bundesweit. Frohes kugeln! die Juli anbei, wie besprochen, das Informationsmaterial der bayerischen Staatsregierung: http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/arbeitsschutz/arbmed-vorsorg-mjsch.pdf Grundsätzlich sind im Pflegebereich für die Schwangere nur leichte pflegerische Hilfstätigkeiten zulässig. Eine Alleinarbeit in der Pflege ist idR. nicht mit den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes vereinbar. Für die Beschäftigung der Schwangeren hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Mutter zu veranlassen. Es wird dringend empfohlen, hierbei Ihren Betriebsarzt mit einzubinden und dessen Stellungnahme zu berücksichtigen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Frank Bachmann ___________________________________ Frank Bachmann Regierung von Mittelfranken - Gewerbeaufsichtsamt - 90336 Nürnberg Telefon: +49 911 928-2813 Telefax: +49 911 928-2999 E-Post: gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de www.regierung.mittelfranken.bayern.de