mama2010
Da ich ja ne wohnug suche.ich aber erst ein whg.angebot brauche und es dem amt zeigen muss und warten muss auf zustimmung.wie ist das denn wie lange kann mir die neue wohnung frei gehalten werden und ab wann kann ich einziehen?eine suchen wenn ab sofort oder erst paar wochen später wegen kündigungsfrist?? Klärt mich mal bitte auf Danke.
Kann dir da nicht direkt helfen, aber ich denke, wenn du eine Wohnung suchst, die in 2 Monaten oder so frei wird, dann hast du automatisch nen Puffer drin. Sonst müsste die Arge ja auch ggf. Doppelmieten für dich bezahlen und ich glaube nicht, dass die das machen.
direkt helfen kann ich dir auch nicht. ich habe damals nur eine wohnung gesucht (habe schon in einer absteige gewohnt die das amt bezahlt hat) und hatte dann ein wohnungsangebot. mit dem angebot bin ich schnell zum amt und bat um sofortige prüfung weil die wohnung sonst weg sei. das hat die dort nicht interessiert und sie haben sich extra zeit gelassen. somit war die wohnung dann weg und die mussten noch 3 wochen die absteige bezahlen was ihnen auch nicht passte. da haben sie sich dann beim nächsten wohnungsangebot doch lieber gleich an die bearbeitung gemacht!
Du schilderst dem Vermieter einfach deine Situation mit der ARGE usw. der füllt dir dann den Zettel aus den du von der ARGE mitbekommst oder vielleicht sogar bereits schon hast aus, mit dem Zettel von der ARGE und den gesamten Wohnungsangebot gehst du zur ARGE und die geben dir dann normal sofort Bescheid ob ja oder nein. Was deine jetzige Wohnung angeht müsstest du mit dem Vermieter bzw. der Gesellschaft klären ob du die Kündigungsfrist einhalten musst oder nicht. Gegebenenfalls kannst du einen Nachmieter für die jetzige Wohnung suchen um das du dann eher in die neue kannst. Es kommt ganz darauf an wann du in die neue Wohnung könntest vom Vermieter her und dem nach kannst du reagieren wenn auch die ARGE mitspielt.