libelli
Hey Mädels,
Frage steht ja oben.
War bis Ende Januar arbeiten und et ist 16.06. steht mir da sozusagen noch der ganze Urlaub (hatte im Januar keinen genommen) von Januar bis ET zu??? Also quasi anteilmäßig für 5,5 Monate - vorausgesetzt baby kommt pünktlich....
Hoffe jemand versteht was ich will ![]()
guten morgen, ja dir steht der ganze Urlaub zu inkl. in der Zeit vom Mutterschutz nach der Geburt, also die 8 Wochen danach. Ich gehe davon aus das du festangestellt bist und nicht befristet, denn dann ist die lage wieder anders. Habe gerade gestern nämlich die Erfahrung gemacht und zufälligerweise erfahren, dass mir viel mehr Urlaub zu steht und ich somit nur noch 2 Tage arbeiten muss. Was mich total freut. :-)) Habe nämlich gedacht, muss bis Ende April arbeiten. Und so langsam wird doch alles sehr erschwerlich. LG
Jap bin fest angestellt... Unbefristet... Vollzeit..
Echt du meinst der Urlaub zählt bis 8 Wochen nach Mutterschutz??
Klingt ja sehr gut
Danke dir für die Info
meines Wissens schon, denn Mutterschutz und Beschäftigungsverbot wird so gezählt, als ob man ganz normal arbeiten würde. In der Zeit dürfen schwangere keinen Nachteil bekommen.
Hallo! Mir geht es da wie dir nur das ich schon seit November zu Hause bin dh habe sogar noch resturlaub von letztem Jahr. überlege gerade was besser ist, es jetzt auszahlen lassen oder lieber erst nach der Geburt?!
Hey nicki ans auszahlen dachte ich gar nicht. Würde den Urlaub am liebsten an die Elternzeit anhängen oder erstmal nur stundenweise arbeiten und mit Urlaubstagen verrechnen. So könnte ich die Maus die erste Zeit mittags aus der Kita holen zur Gewöhnung
ganz ehrlich mach dich mal in Eurem Personal Büro schlau . Den so wie das gesagt wird ist es nicht. ganz. mit dem BV und URlaub. ICh arbeite 100 Stunden im Monat teilzeit und habe nur 24 Tage Urlaubsanspruch gehabt und nicht meine ganzen 36 TAge wie sonst auch . Und mit dem BV und Urlaub verhält sich das auch anderster. kannst es nicht anhängen und wenn du pech hast stet er dir net zu weil BV vor URlaub geht . Erkundige dich mal in Eurem Personalbüro .
Hallo,
Bei mir ist es so das ich meinen Urlaub nicht auszahlen lassen kann. Im Personal Büro meinten sie, das der Aufbewahrt wird bis ich wieder komme, oder er wird ausgezahlt bei Firmen Austritt. Mein Vertrag ist Teilzeit mit 100 Std. Und Unbefristet. Ich habe durch die Zwillinge 12 Wochen MuSChu Urlaub nach Geburt und mir stehen laut Personal Rechnung 19,5 Tage für das Jahr 2012 zu. Meine Überstd. kann ich mir auszahlen lassen, muß es aber nicht.
BV habe ich seid Mitte Jan.
Lg Schnuf ![]()
Sogar hier in der Schweiz gilt, dass der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes nicht gekürzt werden darf. Allerdings wird er anteilmässig gekürzt wenn man länger als 3 Monate krankgeschrieben ist, egal ob durch SS oder Krankheit. Bei mir geht es sich super aus, ich hab noch 4 Wochen und hänge die einfach an die bezahlten 16 Wochen Mutterschaftsurlaub dran.
Ich hatte bei meiner letzten Schwangerschaft ein BV ab der 7. Woche, meinen Urlaub hatte ich bis dahin noch nicht genommen. D.h. ich hatte diesen Urlaubsanspruch noch und den nach Geburt des Kindes bis zum Ende des Mutterschutzes. Ich habe ihn im Anschluss an meine Elternzeit genommen. Auszahlen ging bei uns auch nicht, da das tariflich nur geht, wenn man aus der Firma aussteigt.
laut §17 vom Mutterschaftsgesetzt bleibt dein Urlaub bestehen also alles supi :-) und ich werde mal bei mir dagegen vor gehen :-)
nehmen! Wenn ihr während des Elterngeldbezuges Zahlungen erhaltet werden die auf das Elterngeld angerechnet. Sowohl ausgezahlter Urlaub, als auch Einkommen für genommenen Urlaub. Also wenn im Anschluss an den Elterngeldbezug (bspw. im LM 13) nehmen/auszahlen lassen. Er verfällt auf Grund der Ez ja nicht...