DianaJUN2012
Hallo Mädels, ich habe mir gestern Vordrucke für eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc ausgedruckt und mein Schatz und ich wollen die Formulare am Wochenende ausfüllen. Ein Testament wollen wir auch schreiben und gegenseitige Kontovollmachten ausstellen. Was kann man noch für die Vorsorge für den Notfall tun / ausfüllen? Danke für Eure Tips. Das Dianchen
Was genau willst Du denn damit abdecken? Geht es um Dich persönlich und "Dein Schicksal" als Patient wenn medizinisch was passiert...oder willst Du auch gleich Deine Kinder mit absichern? Bist Du verheiratet? LG Kügelchen
Wir sind nicht verheiratet. Daher ist es wichtig, dass mein Schatz immer Auskunft vom Arzt bekommen kann und, wenn ich es nicht kann, für mich Entscheidungen treffen darf - medizinisch und rechtlich. Das ganze gillt natürlich auch umgedreht für ihn. Zusätzlich wollen wir auch unser Kind absichern.
Dann müßt ihr soweit ich weiß das gemeinsame Sorgerecht beantragen, also Du mußt mit Deinem Mann zum Amt gehen , sonst kann im Fall Deines Todes (sorry, kein erheiterndes Thema...) das Jugendamt auch verweigern Euer Kind zu Deinem Freund zu geben. LG Kügelchen
Das haben wir schon gemacht. Gibt es sonst noch etwas, was man tun kann?
Nun ja, man kann "bis zum äußersten" schreiten und testamentarisch einen Vormund bestimmen der sich um das Kind/die Kinder kümmert, wenn beide Eltern zeitgleich oder in kurzen Abständen sterben. Wenn beide sterben und man das nicht gemacht hat, bestimmt das Vormuundschaftsgericht sonst jemanden. Und das ist oft niemand in der Familie, sondern externe Pflegeeltern. Ich würde also zum Anwalt gehen und das regeln, dann weiß man wo das Kind im schlimmsten Fall unterkommt. Natürlich würde ich dem jeweiligen Vormund VORHER Bescheid geben, der muß ja sein Einverständnis geben:-). Der Anwalt kann Euch dann auch beraten ob ihr eine "gute Wahl" getroffen habt, immerhin kommt es da auf verschieden Faktoren an, ALter des Vormundes (keiner gibt einer 75jährigen Oma ein einjähriges Kind....) und ein "sauberes" Führungszeugnis usw. Man kann sogar einen Ersatzvormund auswählen, falls der gewählte eigentliche Vormund nicht kann. Und natürlich kannst Du auch bestimmte, ungeliebte Menschen von einer Vormundschaft ausschließen... LG Kügelchen
Das stimmt nur teilweise. Man kann nicht verbindlich einen Vormund für das Kind bestimmen. Das Jugendamt ist daran nicht gebunden. Es muss (sollten beide Sorgeberechtigten nicht mehr zur Ausübung der Sorge in der Lage sein) auf jeden Fall eine Entscheidung getroffen werden. Schon aus finanziellen Gründen (Pflegeeltern sind knapp und teuer, Kinderheime noch teurer) wird immer zunächst im näheren Familienkreis geschaut. Sind Personen benannt, werden diese natürlich zuerst gefragt. Insofern kann es natürlich schon sinnvoll sein, Personen zu benennen. Aber automatisch geht da gar nichts. Das Jugendamt prüft auf jeden Fall, ob die Personen geeignet sind. Der leibliche Vater hat übrigens, Eignung vorausgesetzt, immer Vorrang vor anderen Verwandten oder Bekannten. Auch bei getrennt lebenden Eltern.
Also wir haben auch die Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten und Kontovollmachten ausgefüllt, damit im Notfall alles geregelt ist. Mehr wüsste ich jetzt auch nicht...
Dankeschön :)
Wir habe auch schon über ein Testament nachgedacht. Das musst du heute nicht mehr über den Notar machen, es reicht, wenn du es so hinterlegst, dass es entsprechende Personen finden könnnen. Wir haben zb festgelegt, wer unser Kind "bekommt", sollten wir beide sterben. Schau mal bei google da gibts sogar Vordrucke. Ich habe auch mit meinem Mann besprochen was zu tun ist, wenn mir irgendwas passieren sollte.
Uiuiui, was macht Ihr denn da alles? Ich dachte, wir kriegen "nur" ein Kind? Soweit bin ich ja nicht einmal bei meiner Krebsdiagnose gegangen... na gut, ich habe im Sinne der Absicherung meines Mannes geheiratet :-) Ich hoffe das ist nur Routine und Ihr erwartet nichts Schlimmes! sommerliche Grüsse aus Davos mit herrlicher Bergsicht, K.
hallo, was noch wichtig ist zu wissen: auch verheiratete paare haben im falle des todes eines partners NICHT automatisch das alleinige sorgerecht für die gemeinsamen kinder, sondern müssen sich das sorgerecht dann mit dem amt teilen, ES SEI DENN beide partner haben vorher schriftlich festgelegt, daß der überlebende partner das sorgerecht ALLEIN ausüben darf. das wissen nämlich die wenigstens... blödes thema, aber wir haben uns kurz vor der geburt unseres zweiten kindes auch mit diesem thema (patientenverfügung, sorgerecht, testament, vormund, ...) beschäftigt... ...und wann ist schon der "passende moment" sich um solche dinge zu kümmern... ...besser man macht es irgendwann und muß sich dann nicht mehr sorgen bzw. kümmern und hoffentlich wird man es auch nie, niemals brauchen! lg m.