Schnuf06
Hallo nochmal, und direkt noch ein Posting hinterher. Gestern Abend konnte ich nicht einschlafen und ich dachte so drüber nach was mit den Kindern passiert, falls uns mal was passiert. Ich weiß es ist kein angenehmes Thema und wir wollen auch alle hoffen das wir NIEMALS in so eine Situation kommen. Aber wohin kommen die Kinder falls beide Eltern versterben. Kommen sie Automatisch zu den Verwandten? Wer entscheidet das? Oder direkt in eine Pflegefamilie weil die ja meist jünger sind als z.B Oma,Opa? Werden die Kinder getrennt oder bleiben sie zusammen? Kann man das zu Lebzeiten in einem Testament wünschen wo die Kinder hin sollen z.B zu den Paten? Muß man damit zum Anwalt/Notar? Und muß die Unterschrift der gewünschten Personen mit drauf? Wahrscheinlich Ja. Habt ihr sowas schon schriftlich festgelegt? Wenn ja, in welcher Form? Habt ihr auch manchmal so schlimme Gedanken? Mein Mann ist die ganze Woche auf Dienstreise, was nichts neues ist. Er ist mehrmals im Jahr weg, aber wenn ich dann alleine bin ist das Gedanken Karusell meistens nicht zu stoppen! Lg Schnuf
wenn meinem mann und mir was passiert, sollen meine 3 kinder zu meinen eltern kommen, da sind wir alle uns einig....meine tochter soll auf keinen fall zu ihren leiblichen vater, den sie auch nciht kennt! man kann auch etwas aufsetzen und daheim bei den anderen dokumenten lagern, man braucht da kein nothar soweit ich weis..... aber in deutschland ist es so, soweit ich weis, dass das jugendamt entscheidet, also dass hat dass letzte wort..... leider kann es dann auch vorkommen, dass die kids getrennt werden....meine eltern haben eine pflegetochter und der bruder der pflegetochter wohnt 45-60 min autofahrt von uns weg..... lg jasmin
Hallo Schnuf,
da hatten wir wohl einen ähnlichen Gedanken. Ich habe gerade zum Thema Paten einen Post reingestellt. So wie ich mir das vorstelle, sollen sich die Paten um unser Kind kümmern, falls uns mal was passiert. Und ich glaube, dass man das in einem Patenbrief auch schriftlich vereinbaren kann und das müsste dann auch rechtskräftig sein. Allerdings kenn ich mich da auch überhaupt nciht mit aus und hab daher auch mal gefragt
LG
Anna
Diese "Diskussion" hatte ich auch schon mit meinen Eltern, da wir nicht kirchlich sind und diese ganze Taufgeschichte so gar nicht in Frage kommt. Unterm Strich ist dies ja auch nur symbolisch. Denn es ist ja nicht mehr wie früher, dass die Paten die "Hinterbliebenen" an kindesstatt annehmen. Heutzutage entscheidet das Jugendamt, da sind Paten erstmal zweitrangig....Insofern, wollen wir hoffen, dass es einfach nie so weit kommt!
Als ich im Jahr 2010 das erste Mal schwanger wurde, haben wir genau das diskutiert und haben daraufhin ein handschriftliches Testament gemacht, in welchem auch die Kinderfürsorge festgehalten wurde. Wir haben dafür zwei Stellen ausgesucht, falls eine Partei aus irgendwelchen Gründen die Kinder nicht nehmen kann. Mit den entsprechenden Leuten haben wir das aber vorher besprochen und die wissen von dem Testament. Es liegt bei uns zuhause an einem bestimmten Ort.
Wir haben ein Testament zu Hause bei unseren Unterlagen hinterlegt.Dort steht unter anderem genau bei wem wir die Kinder (bis jetzt ja nur das eine) gerne hätten. Es muss nicht beim Notar hinterlegt sein auch nicht von einem Notar verfasst oder begläubigt sein.Es gibt aber wichtige Punkte: Das Testament muss handschriftlich verfasst sein (der Partner muss seins selber geschrieben haben) Datum,Ort und Unterschrift sind ebenfalls wichtig ! Das Testament sollte leicht zu finden sein (z.B. bei den Versichungspapieren) man kann auch ein gemeinsames Testament aufsetzen. (Wir haben aus bestimmten/gesonderten Gründen jeder ein seperates aufgesetzt ) Kein schönes Thema,aber so ein Schriftstück ist schnell verfasst,hinterlegt und man ist auf einer sicheren Seite.
soweit ich weiss kommen die Kinder wenn den eltern etwas passiert automatisch zu den grosseltern soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Sollten auch die grosseltern nicht mehr da sein dann zu dem nächsten Verwandten also die Geschwister der eltern. Es sei denn man hat als eltern etwas anderes gedacht zb im testament festgehalten. und natürlich wenn alle parteien damit einverstanden sind. ansonsten tritt das jugendamt soetwas wie eine pflegschaft für die kinder an LG Mausi