LittleX
Hallo Zusammen, ich bin mit meinem Freund 3 Jahre zusammen und wir erwarten nun unser erstes gemeinsames Kind. Heiraten ist geplant, für IRGENDWANN ... Kein wirklicher Termin und keiner von beiden wird das 2012 noch erzwingen... Daher haben wir bereits am Anfang der Schwangerschaft geplant, dass er die Vaterschaft anerkennt und wir auch das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragen. Da das ja bereits während der Schwangerschaft möglich ist, könnten wir dies in den nächsten Wochen angehen. Jetzt zu meiner Frage: Rechtlich gesehen, trete ich die Hälfte meines Sorgerechtes ab und er nimmt es wiederrum an. Das klingt ja - rein sachlich - erstmal nach einem einseitigem Geschäft (bitte nicht falsch verstehen) ;o) Möchte eigentlich nur wissen, ob ich das alles zu blauäugig oder idealistisch sehe ... Die "rechtliche" Mitverantwortung des nicht verheirateten Partners kann evtl. ja auch Nachteile haben, an die ich nicht gedacht habe, oder? An die Unverheirateten: Macht Ihr das denn alle??? Wenn nein, warum nicht? Freue mich auf Eure Antworten. Liebe Grüße LittleX und ihrem strampelten Bauchbewohner
Hey du! Also bei meiner Tochter war es damals so: Als ich schwanger war hat er die Vaterschaft anerkannt. Und das wars auch. Als Unverheiratete hat man(Frau) ja automatisch das alleinige Sorgerecht. Das musst du, wie schon gesagt aktiv abtreten. Haben wir nicht gemacht. Wir haben uns 2008 nach zwei Jahren, kurz nach ihrem Geburtstag getrennt. Ab da hat das alleinige Sorgerecht natürlich nur "Vorteile" für mich gebracht. Der Vater hat ja dadurch keine Nachteile, er hat ja dennoch alle Rechte und Pflichten wie sonst auch. Das Gute am ASR ist, dass du seine Unterschriften nicht brauchst. Mein Ex hat seit über einem jahr überhaupt keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter. Jetzt musste ich einen Reisepass für sie beantragen und kann mir nicht vorstellen wie ich hierzu sein Einverständnis bekommen hätte. Nur als ein beispiel. Lässt sich noch ausweiten auf Kita, Schule, OPs, Reisen etc..... Nun, mit neuem Partner machen wir es genauso. Wir sind auch seit 3 jahren zusammen und Heiraten steht auch irgendwie irgendwann mal auf dem Plan. Aber er sieht auch ein, dass es für mich einfacher ist mit ASR, vor allem, weil wir ja zudem noch immer in einer Fernbeziehung über Ländergrenzen leben werden fürs erste..... Mein Fazit: Ob es hält oder nicht sollte zunächst mal nicht der ausschlaggebende Grund für oder gegen das ASR sein. Ich würde es eher dabei belassen wie der Gesetzgeber es bisher vorsieht und das ASR behalten. Dein Freund verliert ja dadurch nichts. Und solltet ihr euch einestages trennen und er ist dann noch der Supervater, der sich kümmert etc. kann er ja das geteilte SR beantragen und wird es bei entsprechendem Verhalten auch bekommen. Hört sich fieß an, ich finde es aber genau richtig so GLG!!!!
Bei uns ist es das 2. Kind und werden in 2 Wochen das auch wieder machen mit Sorgerecht und Vaterschaft anerkennen. Es ist halt dann so: sollter ihr euch trennen, dann kannst du wichtige Entscheidungen nicht allein treffen!! Also z.B. OP oder solche Sachen (außer im Notfall). Der Vater muss immer mit einverstanden sein, notfalls auch schriftlich. Es ist nun mal ein geteiltes Sorgerecht. Andersrum mal angenommen du bist nicht da (im KH oder sonst wo) und es ist was mit dem Kind dann hat der Papa auch Entscheidungsgewalt...was ja wiederum gut ist! Hat also alles seine Vor- und Nachteile. Wir wollen auch heiraten aber auch nicht mehr 2012, denke dann 2013. Sind auch erst 3 Jahre zusammen, bekommen aber schon unser 2. Kind :o). LG und gute Nacht
Also, wir haben uns damals dazu entschiedenn, vor 3 Jahren als ich mit der Kleinen schwanger war, das Sorgerecht zu teilen. Ich selber bin ein Scheidungskind und habe trotz dass es in früher Kindheit war viel miterlebt. Du kannst dass alleinige Sorgerecht auch zurückfordern/beantragen, ist natürlich ein beschwerlicher Weg und teils muss ein Gericht entscheiden wen eine Parteidamit nicht einverstanden ist. Mein jetztiger Mann und ich haben uns damals dazu entschieden das Sorgerecht zu teilen, da ich nach dem Mutterschutz wieder 100 % arbeiten gegangen bin, da er aus gesundheitlichen Gründen nicht konnte. Den Namen allerdings hat die Kleine von mir angenommen. Und als wir dann letztes Jahr geheiratet haben, hat mein Mann auch noch meinen Namen angenommen. Und bei diesem Kind ist es ja keine Frage mehr, da wir verheiratet sind. Im Endeffekt kann dir die Entscheidung keiner abnehmen. die musst du / ihr alleine treffen, mach das richtige... GLG