Schmusetiger86
Hallo ihr Lieben, Habe mit meiner Chefin vor einiger Zeit den Gefährdungsbogen ausgefüllt, nun kam sie heute auf mich zu und meinte, dass ich nicht mehr in der Einrichtung arbeiten könnte aufgrund von Gefährdung durch aggressive Bewohner. Sie meinte auch, dass es im gesamten Stift keine Stelle gibt, wo ein Übergriff 100%ig ausgeschlossen werden könnte. Dann erfragte sie, ob ich mir ein Beschäftigungsverbot holen könne... habe ihr gesagt, dass es gesundheitlich nicht erforderlich wäre und ich befürchte, da mein Vertrag ja am 14.4.12 endet, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, weil ich ja nicht mehr vermittelbar wäre und ich kein Harz 4 beantragen möchte, was sie auch verstehen konnte. Nun meinte sie, ob ich dem den zustimmen würde, wenn sie meinen Vertrag einen Monat verlängert, sodass der Übergang zum Mutterschutz gewährleistet ist. Habe dem zugestimmt. Nun haben wir mehrere Schwangere im Stift, unteranderem eine Auszubildende, die eigentlich weitermachen möchte. Meine Chefin möchte es mit der Verwaltung besprechen und ich muss bis Freitag warten... Ein Beschäftigungsverbot kann sie aber doch nur in sofern durchbringen, dass dies dann für alle Schwangeren gilt oder? Ich meine rein theoretisch kann sie mich auch in eine Einrichtung versetzen, wo das Risiko eben seeehr gering ist, bisher haben Schwangere immer im Stift weitergearbeitet... Vielleicht möchte sie mich nur nicht versetzen wegen der Einarbeitung dort (das Gefühl hatte ich nämlich) - hab das Gefühl sie können mich dort nicht so recht brauchen, zumal ich nur eine 19,5 Std-Woche habe und sie zudem auch weiß, dass mir die Arbeit dort auch nicht besonders liegt :-S Um ehrlich zu sein würde ich ja gern arbeiten und zwar dort, wo ich bin, aber wenn ich das nicht darf weiß ich auch nicht so recht, ich möchte nicht versetzt werden, mir geht das nicht aus dem Kopf, zugleich will ich aber auch keiner Auszubildenen die Zukunft verbauen, weil sie ihre angefangene Ausbildung nicht weitermachen kann... Oh man... kennt sich da jemand genauer mit aus? Wer veranlasst das Beschäftigungsverbot? Reicht die minimale Gefährdung für soetwas überhaupt aus (also im Fall einer Versetzung - bei uns kenn ich das Risiko leider)? Kann sie mich auch an einem Arbeitsplatz einsetzen, der nicht meiner Ausbildung entspricht, sprich z.b. kleinere Verwaltungssachen oder sowas? Ich hab damit gar nicht gerechnet, trauere meiner Arbeit jetzt schon nach und diese Ungewissheit macht mich wahnsinnig :-( - das bedeutet ja auch, dass ich diesen Monat da nicht mal Zuende machen kann *hmpf* Sorry für das Jammerposting... *seuftz*
Warum stellt deine Chefin dir selbst nicht das Beschäftigungsverbot aus? Das darf sie doch auch machen. Tja das mit der Gefährdung des Kindes ist schon doof, aber wenn es nunmal so ist, wirst du wohl damit klar kommen müssen. Soweit ich weiss, darf man dich auch auf eine Tätigkeit mit Verwaltungsarbeit zitieren. LG
Hallo Schmusetiger das Beschaftigungsverbot kann dir deine Frauenärtin ausstellen, wenn du ihr das ganze erzählst spricht sie es evt gleich aus oder du benötigt vom Arbeitgeber einen schrieb das du da wo du jetzt arbeitest gefährtet bist und auch nicht an einen gefahrenfreien Arbeitsplatz versetzt werden kannst! der Azubine schadet das so also nicht denn wenn sie sich vom arzt keien Beschäftigungsverbot erteilen läßt weil sie einfach nicht sagt wo sie arbeitet usw bekommt sie auch keins! Bin seit November im Beschäftigungsverbot, würde gerne weiter arbeiten gehen aber die Gesundheit vom Baby geht eindeutig vor Lg Nicole
deine chefin kann dir das auch ausstellen. wenn sie das nicht macht, soll sie dir schriftlich geben, dass sie nichts für dich haben, dann kann deine fa oder auch dein hausarzt dir das ausstellen..
Guten morgen Schmusetiger,
du brauchst dich doch nicht wegen deinem posting zu entschuldigen. Jammern ist hier erlaubt. Und ich empfinde es nicht als jammern, sondern du bringst deine sorgen und gedanken zum Ausdruck.
Bei mir ist es so das ich erst seid 2 wochen das BV habe, aber aus versch. Gründen.
1. Ich bin als Risiko SS eingestuft wegen der Zwillinge.
2. Hatte ich die Blutung in der 18ssw.
3. Bin ich auf der arbeit versezt worden, wegen MRSA.
4. Gab es auf der Station dann aber wenig später auch MRSA.
Ich habe das BV von meiner FA bekommen. Soweit ich weiß kann aber auch der normale Hausarzt, der Betriebsarzt oder der Betrieb selbst ein BV ausstellen.
Und mir fällt es auch etwas schwer nicht mehr arbeiten zu gehen. Ich bin gerne arbeiten gegangen. Und ich habe mit einem schlechten Gewissen zu kämpfen meine Kollegen im Stich gelassen zu haben.
Was ja volliger Quatsch ist, ich muß an mich und meine Mäuse denken.
Die Gesundheit geht vor.
Und wenn du einen so gefährdeten arbeitsplazt hast, dann gehörst du nicht dahin. Ich weiß leider nicht in wie weit versetzungen gestattet sind wenn es einen ganz anderen Bereich betrifft. Wie z.B Wenn du in der Pflege/Betreuung arbeitest ob man dich dan in die Verwaltung oder Küche tun könnte????
Ich wünsche dir alles gute und laß von dir hören wie es weiter geht bei dir.
lg Schnuf
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Hallo Schmusetiger ich hab auch ein BV und zwar schon seit der 5. SSW. Das kann dir dein AG ausstellen oder der FA oder der Hausarzt. Wenn dein AG das will dann soll er es auch ausstellen. Ich bin der Meinung das du intern versetzt werden darfst, sofern die Möglichkeit besteht. Wenn du das allerdings nicht willst, dann würde ich an deiner Stelle das BV vorziehen. Die Gesundheit der Krümel und uns geht immer vor. LG Heidi