LittleX
Hallo zusammen, habe gestern mal angefangen, meinen Elterngeldantrag auszufüllen. Jetzt zu meiner Frage: Muss ich den Teil mit dem VATER auch ausfüllen, wenn ich nicht verheiratet bin und mein Freund keinerlei Elternzeit nimmt und somit kein Elterngeld beantragt. Danke für die Hilfe... Viele Grüße und ein schönes Wochenende LittleX
Hallo - kann ich dir beantworten da ich gestern selbst erst beim Jugendamt war und genau die gleiche Frage gestellt habe :) Nein den Teil brauchst du nicht auszufüllen wenn nur du Elterngeld beantragst. Liebe Grüsse
Klasse, vielen Dank!
Würde ich so nicht generell stehen lassen. Erstens ist der Vater dort sowieso bekannt, wenn die Vaterschaft anerkannt ist, da der KV in der Geburtsurkunde steht. Zweitens solltest du darauf achten, dass du, wenn nicht alleinerziehend, auch keine 14 Monate beantragst bzw. bekommst. Könnte ja passieren, wenn du keinen KV angibst, dass die Elterngeldstelle annimmt du wärst alleinerziehend. Außerdem musst du i d R das alleinige Sorgerecht nachweisen. So ist es bei uns... Aber ich kenne deine pers. Verhältnisse nicht...
Guten Morgen, die Beantragung der 14 Monate ist ja ein gesonderter Teil und muss ja individuell begründet werden. Bei mir ist einfach geplant, dass ich alleine die Elternzeit übernehme , da das bei meinem Freund in der Firma nicht so umsetzbar ist/wäre. Ich werde 12 Monate Elterngeld beantragen. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung sollen trotzdem gemacht werden. Ist doch aber der Mutterschaftsgeld-Stelle egal, oder?