Monatsforum Juni Mamis 2012

Denkt an eure Steuererklärungspflicht wg. des Elterngeldbezuges

Denkt an eure Steuererklärungspflicht wg. des Elterngeldbezuges

Nanana

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Die Meisten werden 3/5 haben, aber für die, die bisher nicht erklärungspflichtig waren... LG


Kimmy07

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Echt? Hab gar meine Lohnsteuerkarte. Wusste ich gar nicht, habe ja in der Schweiz gearbeitet.


DeeCee

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Danke für den Tipp, wusste das auch nicht. Bist du vom Fach? Bin in Steuerklasse 1 und hab noch nie eine Steuererklärung gemacht. Bis wann muss man die machen??


ZooeyLila

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Hi, ich kenne mich damit überhaupt nicht aus. Ich habe Steuerklasse 1, mein Freund auch. Muss ich dann eine machen? Danke dir.


kitkat170583

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ich wusste es aber werde trotzdem keine machen! habe da keine ahnung von und auch von nichts einen beleg da alles gebraucht gekauft wird/wurde! wenn die meckern dann sollen die mir erklären wie das geht!


rabarbera

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Steuererklärung?? Was ist das??? Ich habe die letzten 3 1/4 Jahre noch nicht einmal gearbeitet (bin seit der Geburt unseres 1. Kindes in Elternzeit) und bekomme somit auch nur den Mindestsatz an Elterngeld - ich zahle keine Steuern, lediglich mein Mann - dann muss ich doch wohl auch keine Steuererklärung machen?!? Das würde mich jetzt doch SEHR wundern! Damals beim 1. Kind habe ich jedenfalls auch keine Steuererklärung gemacht, und niemand hat sich beschwert! Mein Mann erklärt jedes Jahr dem Finanzamt seine Steuern ;-)) - reicht das nicht für uns beide?? Bin gerade etwas erstaunt (und zugegeben auch sehr ahnungslos) - aber vielleicht kann mich jemand aufklären, danke! LG


Twins2012

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Soweit ich weiß, wird man angeschrieben, dass und wann man seine Steuererklärung abgeben muss. Da man ja Leistungen vom Staat bezogen hat, stellt sich hier nicht die Frage, ob man ne Erklärung machen will oder nicht. Da führt kein Weg dran vorbei.... :-(


Anna0906

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Wenn man verheiratet ist und gemeinsam veranlagt wird, wird das Elterngeld auf das gesamt zu versteuernde Einkommen des Ehepartners draufgerechnet. Dadurch kann es passieren, das die abgeführten Steuern des Arbeitenden zu gering sind und nachgezahlt werden muss! Wie das bei Unverheirateten ist weiß ich nicht.


Nanana

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Hallo, nicht ganz vom Fach, aber ein bisschen ;) Beim Bezug von Entgeltersatzleistungen ist man immer steuererklärungspflichtig. Egal ob Steuerklasse 1 und unverheiratet oder Steuerklasse 4 und verheiratet. Wenn das Einkommen des Ehegatten besonderst hoch ist, würde ich immer prüfen, ob die getrennte Veranlagung günstiger ist, da sich die Progression dann nur auf den auswirkt, der das Elterngeld bezogen hat. Bei uns lohnt sich das schon. Abgabefrist ist der 31.05.2013. Ich würde abgeben, da sonst irgendwann eine Aufforderung kommt und man dann die alten Unterlagen zusammensuchen muss. Außerdem würde ich ggf. nicht gerne für 2 Jahre nachzahlen müssen. Bei uns kommt zwar keine Nachzahlung, aber immerhin reduzierte sich die Steuererstattung trotz lediglich bezogener 4 Elterngeldmonate gleich um knapp 1000 Liebe Grüße


ZooeyLila

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Was sind denn das für Unterlagen, die man zusammen suchen muss? Also nur den Elterngeldbescheid? Danke.


Nanana

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Elterngeld ist grundsätzlich als Bezug des Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusetzen, da es in der Regel Lohnersatz darstellt und deshalb auch unter den Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 EStG fällt. Auszunehmen hiervon ist aber der Mindestbetrag in Höhe von 300 EUR bzw. 150 EUR monatlich (bei Mehrlingsgeburten entsprechend vervielfacht), da dieser auch gezahlt wird, wenn vorher keine Einkünfte erzielt wurden. Dies gilt auch bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge gem. § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG. OFD Frankfurt, Verfügung vom 21.11.2007 – S 2282 A – 22 – St 217 NWB direkt Nr. 3 vom 14.01.2008, Seite 5 Ergo müsst ihr vom Elterngeld 300 € abziehen, da diese nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen


DianaJUN2012

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Ich empfehle Euch ein Steuerprogramm für den PC zu kaufen. WISO ist da ganz vorn dabei. Ich mache seit ich etwa 25 bin meine Erklärung selbst damit und bekam immer gut zurück. Ich erwarte für 2012 aber eine Nachzahlung meinerseits :( Unterlagen: Alles was man steuerlich geltend machen kann. Versicherungen, Nebenkosten Wohnung (Hauswart etc), Belege, Fahrtkostebn, Bewerbungskosten etc. Das ist schon Einiges was man anrechnen kann.


ZooeyLila

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Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

Ich hab wiegesagt gar keine Ahnung davon: Ich habe gerade geguckt ein Lohnsteuerverein kostet mich ca. 90 Euro. Wenn ich jetzt z.B. eine Haftpflichversicherung habe und dafür 70 Euro zahle, wieviel bekomme ich davon zurück, oder was heisst "anrechnen"? Ich frage mich halt, ob sich die 90Euro lohnen.... DANKE


Nanana

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Antwort auf Beitrag von ZooeyLila

Das was du bei der Steuer geltend machst mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Von daher kommt es auf den Steuersatz an, welcher sich nach deiner Einkommenshöhe bzw. bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten nach dem gemeinsamen Gesamteinkommen richtet. Du bekommst also nicht den Betrag deiner Versicherung zurück, sondern dieser mindert lediglich dein zu versteuerndes Einkommen um den Betrag x, sodass du einen Teil deiner gezahlten Steuerlast zurück erhälst. Im Zweifel wird der Lshv günstiger als ein Steuerberater sein. LG