Julia_die_Julia
Hallo ihr, Ich bastel mit meinem Liebsten momentan noch ein bisschen an der Planung für die ersten Monate mit dem Nachwuchs ( Elterngeld, Elternzeit ). Unsere Situation ist die: wir sind nicht verheiratet aber wohnen zusammen. Unser Nachwuchs soll den Namen vom Papa bekommen. Es ist Kind Nummer eins. Dabei kam mir folgende Frage: Bin ich im Sinne des Steuerrechts Alleinerziehend? Kann ich die Steuerklasse II beantragen? Hat da jemand von euch Erfahrung? Vielen Dank schonmal!
das weis ich nicht.....das kind steht automatisch als 0,5 kind auf deine und seine lohnsteuerkarte wenn er das sorgerecht hat (geteiltes) könnt ihr dass kind ganz auf seine lohnsteuerkarte setzen..... aber laut gesetz bist du ja ledig..... bei meinem sohn waren wir auch nciht verheiratet als er zur welt kam, mein sohn haben wir meinen nachnamen gegeben und ich hatte auch dass alleinige sorgerecht, haben ja eh geheiratet und falls wir uns doch getrennt hätten wäre es so einfacher gewesen....naja, mein mann hat ja dann eh meinen nachnamen angenommen, wenn ich seinen angenommen hätte, dann hätte unser sohn automatisch den namen meines mannes bekommen bei der hochzeit,...... ich weis wenn ihr verheiratet wärd, müsstet ihr zusammen auf die lohnsteuerklasse 8 kommen.... z.b. bei uns ist es so, ich habe die lohnsteuerklasse 5 und mein mann die lohnsteuerklasse 3 und zusammen kommen wir auf 8...... geh halt mal zum jugendamt oder so und lass dich informieren.... lg jasmin
Hey Du!! Du bleibst leider in der Steuerklasse I. Das liegt nicht daran, dass du verheiratet bist oder nicht, sonder daran, dass du nicht alleine mit dem Baby lebst. Ist total unfair finde ich, weil als ich mich von dem Vater meiner Tochter trennte zog ich mit meiner Schwester in eine WG und sogar hier musste ich die I behalten! Erst jetzt, da ich alleine mit meiner Kleinen lebe habe ich anspruch auf Steuerklasse II bekommen. Aber das dürfte für dich ja weniger schlimm sein, da du ja tatsächlich mit dem Vater zusammen lebst :-) P.S. Ja, das mit dem Kinderding stimmt. Entweder nimmt einer von euch 1 Kind oder jeder 0,5 Kinder in die Steuerkarte. Wie Ihr mögt. GLG
Hallo,
leider gilt Dein Status nicht als "Alleinerziehende". Das habe ich mir bei meiner Tochter auch gewünscht. Wir waren nicht verheiratet, hatten aber beide das Sorgerecht und sie hatte direkt den Nachnamen vom Vater.
Alleinerziehend bist Du nur wenn Ihr keinen gemeinsamen Wohnsitz habt. Selbst wenn Du nach einer eventuellen Trennung vom Kindsvater einen gemeinsame Wohnung mit einem neuen Partner hast, bist Du nicht alleinerziehend. Wirres Deutschland...
Und Ihr MÜSST jeder 0,5 Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Solange Ihr nicht verheiratet seid, habt Ihr leider nicht die Wahl wer 1,0 Kinderfreibetrag bekommt. Erst nach unserer Hochzeit konnte mein Mann den ganzen Kinderfreibetrag eintragen lassen.
LG
Google mal nach "Entlastungsbetrag Alleineriehende". Da findest du auch noch einige Dinge. Grundsätzlich erfüllst du die Ansprüche nicht. Es gibt aber viele, die vorm Fa eine WG spiegeln und den Entlastungsbetrag zu bekommen. Ich würde es mich nicht trauen :(
Hallo! Alleinerziehend mit anrecht auf steuerklasse 2 bist du nur wenn du mit dem Kind alleine lebst sogar wenn ein neuer Partner bei dir wohnt (also nicht der Vater des Kindes) bist du nicht mehr alleinerziehend Kenn mich da aus war die letzten Jahre alleinerziehend :-) Lg Nicole
Hey ihr,
Vielen dank für eure Antworten. Schade eigentlich, dass es nicht klappt/ geht. Aber das FA betruegen will ich auch nicht - dafür ist meine jaehrliche Rückzahlung dank pendlerpauschale zu groß
Aber hätte ja sein können, dass es geht!
Gruesse,
Julia