Monatsforum Juni Mamis 2012

Arbeiten währen 2. Jahr Elternzeit

Arbeiten währen 2. Jahr Elternzeit

DianaJUN2012

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Hallo, Ich habe da noch die eine oder andere Frage. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt - bis Sommer 2014. In meinem Antrag habe ich geschrieben, dass ich vorhabe, nach einem Jahr Teilzeit 30 Stunden zurückzukommen. Elterngeld habe ich nur ein Jahr beantragt. Durch die Betreuungszeiten unserer Krabbelstube, kann ich nur 9.30 - 16.30 maximal arbeiten. Nun hat mir mein Arbeitgeber aber schon gesagt, dass ich vermutlich nicht meine Zeiten anpassen kann, sondern stattdessen 4 volle Tage arbeiten soll. Ich möchte nun ab Sommer eine neue Teilzeitstelle finden, aber nicht meinem Arbeitgeber kündigen, da ich da ja noch Kündigungsschutz bis Herbst 2014 habe. Damit halte ich mir die Option offen, doch 2014 zurückzugehen. Meine Fragen, bei denen Ihr mir vielleicht helfen könnt: 1. Darf ich während des zweiten Jahres Elternzeit einfach einen neuen Job annehmen, ohne meinem jetzigen Arbeitgeber zu kündigen? 2. Habe ich Anspruch auf Leistungen vom Staat im zweiten Jahr, sollte ich zu Hause bleiben? Elterngeld fällt weg. 3. Darf mein Arbeitgeber mir die Teilzeit an 5 Tagen verweigern und stattdessen 4 volle Tage anordnen? Sie haben mir den Teilzeitantrag schriftlich bestätigt. Kennt sich hier jemand damit aus? Der Weg zu einer Beratungsstelle wäre Plan B. Danke für Eure Hilfe.


Murmeltiermama

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Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

1. Ja, du kannst eine andere Stelle annehmen. ABER: Dein eigentlicher Arbeitgeber muss zustimmen. 2. Vom Staat gibt es außer evt. Landeserziehungsgeld oder die geplanten 100 Euro Betreuungsgeld nichts, es sei denn ihr habt Anspruch auf (ergänzendes) ALG2, Wohngeld oder Kinderzuschlag. 3. Bei der Teilzeit bin ich mir nicht sicher. Aber ich denke schon, dass der AG das darf, erst recht, wenn es betriebliche Gründe dafür gibt. Welche Arbeitszeit hättest Du Dir denn vorgestellt. Eventuell findet sich ein Kollege/ Kollegin, die das ergänzen könnte. Meist sind Chefs offen für durchdachte Lösungsvorschläge. LG, Stefanie


Nanana

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Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

Ich kann mich nur anschließen. Auch in Bezug auf die Arbeitstage. Soweit es betriebliche Gründe gibt, die entgegenstehen, kann dein AG dir die Verteilung auf 4 Tage verweigern. Bzgl. des Betreuungsgeldes kann ich noch erweitern. Das Betreuungsgeld wird es wohl leider nur für ab 01.08.2012 geborene Kinder geben.


Kimmy07

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Antwort auf Beitrag von Nanana

...frau wohnt in Thüringen oder Sachsen, da gibts Betreuungsgeld :-)


Nanana

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Antwort auf Beitrag von Kimmy07

Dann bekomme ich nicht nur Betreuungsgeld, sondern auch noch den Alleinerziehenden Entlastungsbetrag ;)


Nanana

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Antwort auf Beitrag von Kimmy07

Dann bekomme ich nicht nur Betreuungsgeld, sondern auch noch den Alleinerziehenden Entlastungsbetrag ;)


Kimmy07

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Antwort auf Beitrag von Nanana

Mach mal....wenn Du noch täglich mit mir und Felix spazieren gehst :-)


Murmeltiermama

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Antwort auf Beitrag von Nanana

Landeserziehungsgeld setzt jedoch geringes Einkommen voraus (17.000 für Paare/Jahr)


Kimmy07

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Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

Ich zitiere: "ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht nur dann, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als 5 Stunden täglich in einer Kindertagesinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird. Unabhängig davon kann der Erziehungsgeldberechtigte eine volle Erwerbstätigkeit ausüben." Trara, toll, nicht? Halte den Antrag gerade in der Hand. Die einzig zwingende Bedingung für die Auszahlung ist, dass das Kind bei der U 6 war. Gibt 150 Euro für das erste, 200 fürs zweite Kind ab dem 13. Lebensmonat für 1 Jahr.


Murmeltiermama

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Antwort auf Beitrag von Kimmy07

In Sachsen ist es einkommensabhängig. Weiß nicht, ob man was anrechnen kann (Miete oder so), wenn nicht haben wir "zu viel". Aber ich hätte ja eh lieber einen Krippenplatz.


Murmeltiermama

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Antwort auf Beitrag von Kimmy07

Falls ich keinen Krippenplatz kriege, zieh ich auch rüber nach Thüringen. Da komm ich nämlich her.