Aus2mach3
Guten Morgen Ihr hübschen (teilweise) noch Dickbäuchigen :-) mein Mann und ich hatten am WE eine kontroverse Diskussion. Zur Zeit arbeiten wir beide und da wir ungefähr den gleich hohen Verdienst haben, sind wir beide in Steuerklasse IV. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir nach Bezug des Mutterschaftsgeldes, also mit Einsetzen des Elterngeldes in die Steuerklassen III/V wechseln, damit er als "Alleinverdiener" mehr Bezüge erhält, was ja Sinn machen würde, Kennt sich jemand damit aus? Ist es sinnvoll oder müssen wir dann am Ende des Jahres mit einer Nachzahlung rechnen, weil das Elterngeld als Einkommen gerechnet wird? Lieben Gruß Nicole
puh sowas würde ich nur nen steuerfachmann/frau fragen - ich denke das ist doch sehr individuell. mit viel "halbwissen" wirste da sicher nichts werden. lg
Hallöchen, also Grundsätzlich ist es nichts anderes. Wenn Ihr beide die Steuerklasse 4 habt, dann habt ihr ja monatlich die gleichen Abzüge. Bei 3 und 5 hat ja dann Dein Mann wesentlich weniger Abzüge und Du so gesehen dann mehr im Monat. Resultat davon ist, dass ihr monatlich mehr Geld in der Kasse habt. Am Jahresende bei der Steuer wird dies dann wieder ausgelichen. Kann also sein, dass ihr dann nachzahlen müsst. Es ist somit nur eine Verschiebung der Zeit, wann die Steuer fällig wird. Wie es aber mit dem Elterngeld ist weiß ich nicht. Es wird ja erst mal unversteuert ausgezahlt und Du musst es dann am Jahresende als Einkommen angeben. Wäre vielleicht wirklich ein Fall für den Steuerberater um da sicher zu sein. Viele Grüße Kerstin
Hallo, also es ist so, dass wenn dein Mann in die III wechselt ihr auf alle Fälle mit einer Nachzahlung rechnen müsst. Da du ja nichts über das Elterngeld abführst an Lohnsteuer und dein Mann in der III auch fast nichts. Es müssen selbst viele die die IV/IV haben im Jahr des Bezuges von Elterngeld Nachzahlen oder haben nur eine sehr geringe Erstattung. DA das Elterngeld unter den Progressionsvorbehalt fällt ( extra Steuersatz) und keine Werbungskosten dagegen gesetzt werden können. Ich hoffe ich konnte es dir etwas verständlich machen. Ich würde euch von einem Wechsel abraten. lg Ndine
das man am Ende des Jahres nachzahlen muss, liegt hier hauptsächlich am Elterngeld. Versteuert wird zwar nur das Einkommen des Mannes aber in die zu versteuernde Summe wird das Einkommen aus Elterngeld mit angerechnet und dann hat man einfach einen höheren Steuersatz. Aus diesem Grunde lassen wir uns das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen, das ist im Monat dann zwar weniger, aber am Jahresende bleiben wir unter der Grenze im Steuersatz wo man noch nicht so viel Steuern zahlt. WIr werden nach dem Mutterschutzgeld in 3 / 5 wechseln, da ich ja überhaupt nicht mehr verdiene, das restliche halbe Jahr und von daher schon Sinn macht dann meinen Mann in der 3 arbeiten zu lassen.
...sowas ähnliches hatte ich mir schon gedacht. Ich glaube ja auch nicht, dass ich die Einzige bin, die darüber nachgedacht hat, hab mich aber immer gewundert, warum es keiner macht. Ich denke, es wird sich evtl. gleich bleiben, aber ich sprech mal beim Finanzamt vor und frag, ob die es genau ausrechnen können. Sonnigen Tag an Euch!