Mitglied inaktiv
dass ich ab jetzt nicht mehr arbeiten darf. Die wollen nichts riskieren und deshalb das sofortige Beschäftigungsverbot. Ich soll mich wieder melden, wenn das Kind geboren ist und ich wieder arbeiten möchte. Oha, das war ne Aussage. Ich arbeite seit 2 Monaten nur noch auf 400 Euro da und sie meinten, ich bekomme nun auch kein Geld mehr. Ist das rechtens? Die haben ja schließlich entschieden, dass ich nicht weiter arbeiten darf :-( Oh man so ein Mist.
was für ne Arbeit denn? Du stehst unter besonderem "Schutz" als Schwangere....wenns keine gefährliche Arbeit ist glaub ich nicht das das so einfach geht. Du steht dann unter Kündigungsschutz und bei 400 € Job gilt das auch. Man bekommt ja auch Mutterschutzgeld dafür. Hab ich damals beim ersten auch.
Gesetz sagt: Mutterschutz bei 400 Euro Jobbern Für jede schwangere Frau besteht auch bei einem 400 Euro Job der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Für den Mutterschutz gilt, dass sie in den 6 Wochen vor der Entbindung arbeiten kann, aber nicht muss. Die 8 Wochen nach der Entbindung ist absolutes Arbeitsverbot. Jedoch erhält die Minijobberin im Mutterschutz weder Mutterschaftsgeld Zahlungen von der Krankenkasse, noch die Aufstockungen des Arbeitnehmers. Nach der Mutterschutzzeit darf sie wieder ganz normal in dem Betrieb, an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Ich arbeite in der häuslichen Intensivpflege (bei Kindern) und die meinten, ich hätte KOntakt mit Sekreten und der Kleine könnte mir auf den Bauch springen und das riskieren die nicht. Aber dass ich gleich kein Geld mehr bekommen soll ist heftig und das noch die nächsten 10 Monate. Das geht gar nicht, boaaa
Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Diese erhalten Sie - nur wenn Sie nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert - sind vom Bundesversicherungsamt. Sind Sie persönlich aber Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, müssen Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse wenden.
Hallo, ich glaube nicht, dass dein AG die Zahlungen einstellen darf/kann. Ich dachte immer, bei Beschäftigungsverbot (wegen Gefährdung von Mutter und Kind) muß das Gehalt weiter gezahlt werden. Frag doch mal hier im Epertenforum (Recht) nach. Die müßen das doch wissen. LG JonasMami
Das mit der Einmalzahluing von 210 Euro hatte ich auch schon irgendwo gelesen, aber da ging es um die 14 Wochen Mutterschutz, da bin ich ja noch gar nicht dran. Hoffe ich finde noch irgendetwas raus :-(
MuSchG § 11 Absatz 1 Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs.1, §§ 4 , 6 Abs.2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs.1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. MuSchG § 11 Absatz 2 Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. MuSchG § 11 Absatz 3 Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.
das ist absoluter Quatsch. § 11 des Mutterschutzgesetztes sagt,dass auch Frauen mit Minijob weiterhin bezahlt werden müssen. Schau mal hier: Wenn die weiterhin an ihrer Meinung festhalten, setze dich mit dem Arbeitsschutz in verbindung! Weiß nicht welches Bundesland du wohnst, bei uns ist es diese Seite http://www.arbeitsschutz.nrw.de
beim beschaeftigungsverbot wirst du so wie vor dem beschaeftigungsverbot gezahlt-bis zur entbindung.Er muss dir das nur ausstellen und du reichst das bei der Krankenkasse ein...ich waer froh ich wuerde endlich auch Beschaeftigungsverbot bekommen-bin Krankenschwester im Altenheim und das auch noch 35 Std/Woche...lg Kati
mein Mann wird morgen mit der Personalabteilung sprechen und ihnen erzählen, was unsere Rechtsschutz gesagt hat: dass ich weiter bezahlt werden soll. Wenn die sich quer stellen, schaltet er einen Anwalt ein. Ganz so schnell lassen wir das nicht auf uns sitzen. Drückt bitte die Daumen, dass es klappt :-)
mische mich mal kurz ein dein ag muss dir weiter das herkömmliche geld zahlen und das kann dieser sich wieder von deiner kk zurückholen die erstatten ihm das dann!