Monatsforum Juni Mamis 2011

Arbeitsvertrag läuft aus - arbeitssuchend melden?

Arbeitsvertrag läuft aus - arbeitssuchend melden?

Mitglied inaktiv

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Hallo ihr Lieben, ich komme gerade vom Arbeitsamt und bin ein bißchen verwirrt. Folgende Situation: Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 31.08.2011. Mein errechneter ET ist der 09.06.2011 und danach habe ich Mutterschutz und gehe dann 2 - 3 Jahre in Elternzeit. Ich war der Meinung das ich mich trotzdem arbeitssuchend melden muss. Die Dame vom Empfang beim Arbeitsamt hat mich allerdings wieder weggeschickt. Da ich keine Leistungen vom Amt beantrage, brauch ich mich auch nicht melden. Aber irgendwie trau ich dem Frieden nicht. Ich seh es schon kommen, dass ich mich in drei Jahren melde und ich dann eine Sperre bekomme. Kennt ihr euch da aus?


bine13

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Kenne mich jetzt nicht wirklich aus, weiß nur von meiner Mama die ist krank und hat Rente beantragt die abgelehnt wurde. Sie hat sich dann freistellen lassen von der Arbeit, weil sie nicht mehr arbeiten konnte. Jetzt nach 4 Jahren sagte man Ihr sie hätte sich wg. Rente ect. damals Arbeitssuchend melden müssen, obwohl die damals beim Arbeitsamt gesagt hat "nein das geht nicht". Da weiß oft die Linke Hand nicht was die Rechte macht. Würde micht da lieber nochmals bei einer anderen Stelle im Arbeitsamt melden oder bei einer Schwangerschaftsberatung. Bei uns im Landkreis heißt die "Dominum Vitae". Die helfen bei so Fragen.


Danii2307

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Antwort auf Beitrag von bine13

Wichtig ist Krankenversicherung klären ! Solange du Elterngeld beziehst dann bist du versichert wenn das Elterngeld ausläuft bist du nicht mehr krankenversichert. Evtl. kannst du dich über deinen Mann versichern, wenn du nicht verheiratest bist dann musst du deine KV selber zahlen. HAtte damals das gleiche Problem!!!


Mitglied inaktiv

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Also es ist so, dass du dich nicht arbeitslos melden musst, da du ja ca Anfang Mai in Mutterschutz gehst ( die 6 Wochen vorher und danach die 8 Wochen), dann bekommst du das Elterngeld von der Elterngeldkasse ( allerdings maximum für 2 Jahre) solltest du dann noch ein Jahr zu Hause bleiben muss du dich ca Februar/März 2013 Arbeitssuchend melden oder gegebenfalls Harz IV, Da dein Vertrag ja im August ausläüft, wirst du ja nicht bzw kannst du ja nicht die drei Jahre nehmen, wenn du eine Festanstellung hast und sie dir eine Stelle frei halten bzw wieder anbieten müssen... Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen liebe Grüße Lockenkopf2102