Mitglied inaktiv
Oh man, ich hab gestern meinen Freund mal auf diese Sache angesprochen. Da wir ja nicht verheiratet sind, und es in Zukunft auch nicht vorhaben zu tun ist diese Anerkennung jaunumgänglich, oder? Nur leider wollte er das nicht so richtig verstehen...ich habe dann versucht ihm zu erklären, das wir das am besten schon vor der Geburt machen sollten...wenn der Krümel dann da ist, müssen wir eh soooo viel Kram erledigen da find ich das schon echt praktisch, dass man das schon vorher machen kann! Das hat doch auch was mit dem Sorgerecht zu tun, oder? Das hab doch nur ich, oder? Seine Meinung ist, das er dafür nicht erst auf ein Amt gehen muss. Er wüsste ja, das es sein Kind ist und er für sie da ist! Das ist ja alles schön und gut, aber juristisch hätte die Kleine doch dann keinen nVater oder? Und falls mir etwas passieren sollte( wovon man ja nicht ausgeht) dann hätte er keinerlei Rechte..aber irgendwe wollte er das nicht so recht verstehen...er meinte dann nur( ich glab erhate keine Lust auf ne noch grössere Disskusion), wenn ich das unbedingt machen will, dann machen wir das!Grrrrrrrr.....
Wie regelt ihr das denn? Vorher oder nach der Geburt?
Ich hab ihm jetzt was "gegoogelt" und werds ih heute mal zeigen, wenn er von der Arbeit kommt....aaaah manchmal macht er ich echt so wütend...
So das musste ich jetzt mal loswerden!
ich werde auch versuchen, dass wir das vor der geburt noch hinbekommen. mit dem sorgerecht hat das erst mal nichts zu tun, aber das kann man wenn man das gemeinsame will auch vor der geburt regeln aber falls dir während der geburt was passieren wollte, dann steht er ohne alles dumm da.... ist auf jeden fall sicherer man regelt das vorher
Hallo Wir haben das problem das ich noch mit dem vater meiner Tochter verheiratet bin hoffen aber mal das wir bis vor der Geburt im Juni noch geschieden werden, da sonst mein ex erst mal der eingetragene Vater ist und nicht mein lebengefährte. aber wir haben nächste woche nen Termin beim Jugendamt für aberkennung und anerkennung der vaterschaft, ist aber erst dann gültig wenn das scheidungsurteil rechtskräftig ist. Ich hoffe mal das wir das alles vorher durch haben. liebe grüße Tina
Hey
also als ich mit meiner Tochter schwanger war, waren mein Mann und ich auch nicht verheiratet. Wir haben die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt gemacht, weil es stressfreier ist. Du hast recht, wenn ihr das vor der Geburt nicht macht, steht in der geburtsurkunde kein Vater, somit hat er NULL Rechte am Kind. Gleichzeitig haben wir das mit dem Sorgerecht gemacht. Haben es eben beide direkt nach der Geburt dann gehabt, was ja wirklich wichtig ist, falls der Mutter wirklich mal was passiert. Du hast Recht, dein Partner hätte dann auch NULL Rechte an dem Kind. Machst du das alles vor der Geburt steht er von vorneherein als Vater in der Geburtsurkunde und du hast den Wisch, dass er auch Sorgeberechtigt ist. Stell dir mal vor, dir passiert während der Geburt was (was natürlich keiner hofft und wovon keiner ausgeht), dann hat das Baby keinen Sorgeberechtigten..... Also wirklich besser vor der Geburt
Wenn der vater in der Geburtsurkunde steht hat er nicht automatisch auch das sorgerecht mit der mutter.das muß man extra regeln.Der vater meiner Kinder steht auch in der GU und das sorgerecht habe ich allein.Aber vor der geburt die va machen zu lassen ist sinnvoll denn sonst bekommt man nach der geburt eine ohne vater aber man bekommt dann eine zweite wo er mit drin steht.Da wird die erste automatisch hinfällig. LG Jacki
Hallöchen :-) schon klar. So habe ich das ja gemeint. Ich habe ja geschrieben, das mit dem Sorgerecht haben wir dann gleich mit gemacht ;-) Dasm sind 2 verschiedene Paar Schuhe, aber wenn man sowieso schon mal auf dem Amt ist und es klsr ist, dass man das Sorgerecht teilen möchte, kann man`s am Besten gleich mit machen. ;-) LG
Eben, wenn man schon mal da ist....
Gut, dann werde ich mich mit An seinem nächsten freien Tag mal mit Schatz auf zum Amt machen!
Geht ja auch schnell und tut nicht weh
Schönen Restsonntag noch....
Manu