Mitglied inaktiv
hallo, ich hab einen zeitvertrag und der läuft am 09.6. aus und mein enbindungtermin ist der 09.06. ich hab im internet oft nachgelesen wegen arbeitslosengeld und elterngeld da stand sogar drauf das mann nach wunsch erst elterngeld und dann arbeitsgeld bekommt. so nun bin ich heute zu arbeitsamt und hab der frau erzählt wie es ausssieht aufeinmal sagt sie zu mir das ich überhaupt kein arbeitlosengeld bekomme da ich in 2monaten im mutterschutz bin und nach vertragsende nicht dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe ich würde erst dann arbeitslosgeld bekommen wenn ich mindestens 15std die woche arbeiten würde na toll im internet hab ich die ganze zeit gelesen das ich arbeitslosengeld und elterngeld bekomme wie gesagt je nach wunsch erst arbeitsgeld oder elterngeld. wer kennst sich da einiger massen aus-? ich find das echt scheisse nur weil ich einen zeitvertrag habe und an dem tag eventuell entbinde steht mir aufeinmal das arbeitslosen geld nicht zurverfügung. danke für die antworten.
Also, kann dir nur schildern wie es bei mir ist. Mein Zeitvertrag ist Ende Juli 09 abgelaufen, hab also ab Anfang August ALG1 bekommen.Bekäme ich theoretisch bis Ende Juli 10. Bin aber ab Ende April im MuSchu und bekomme auch nur bis dahin ALG1. Dann nach dem MuSchu bekomm ich Elterngeld. Hab auch noch nie gehört, das man Elterngeld und ALG zusammen bekommt?!?!? Soweit ich weiß, kannst du nach dem Elterngeld dann ALG beantragen aber nur, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst... Und das kannst du ja normalerweise nicht, wenn du einen Säugling zuhause hast..
Hallo, soweit ich weiß kannst du nur Hartz4 dazu beantragen, wenn ihr bzw. dein Mann? nur ein geringes Einkommen habt. Das mit dem ALG bekommst du nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das ist richtig. Ich habe einen unbefristeten AV und wollte auch ALG für die Elternzeit beantragen aber auch mir steht in dieser Zeit "nur" Hartz4 zu. Lg ina