Monatsforum Juli Mamis 2018

Frage zum Elterngeldantrag

Frage zum Elterngeldantrag

Kleeblatt4

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Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen ... Und zwar frage ich mich, wo der Unterschied ist, wenn man den Antrag für den Partner nicht direkt Stellt, sondern erst kurz vor Antritt der Elternzeit. Mein Partner möchte nämlich Elternzeit Mit elterngeldbezug erst nächstes jahr nehmen. Wir könnten die elterngeldstelle lediglich mit der geburt Darüber in kenntnis setzen und den antrag später stellen. Oder aber sofort mit meinem , da ich direkt nach der geburt Elterngeld beantrage. Und zählt zur berechnung das einkommen vor der geburt Oder das einkommen der letzten zwölf monate vor Antragsstellung? Das wäre in unserem fall ein unterschied. Werde auf jeden fall bei der elterngeldstelle Auch nachfragen, aber vielleicht erhalte ich hier Auch infos Alles gute euch allen für den endspurt!


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Kleeblatt4

Als erstes es zählen die zwölf Monate VOR der Geburt nicht vor der in Anspruchnahme. Wann ihr den Antrag bei der Elterngeld Stelle einreicht ist egal, wichtig den Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn dies mitteilen ( acht Wochen vorher beginnt der Kündigungsschutz) LG


_LeA_

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Genau...maßgebend ist das Gehalt vor der Geburt, nicht vor Antragstellung. Du kannst in deinem Antrag ankreuzen ( Punkt 7 oder so?) ob der Antrag des Partners direkt beilegt oder später folgt.


Fusssel

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

wenn du Arbeitnehmer bist die 12 Monate vor dem Monat der Geburt bist du selbständig dann der Gewinn des Vorjahres sprich 2017


NK123

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Antwort auf Beitrag von Kleeblatt4

Jetzt habe ich ne Frage, mein Arbeitgeber hat mir die Verdienstbescheinigung ausgestellt 12 Monate vor Mutterschutz und dann den Betrag den ich im Mutterschutz als Tagesgeld bekomme ist das dann falsch?


_LeA_

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Antwort auf Beitrag von NK123

Das ist genau richtig. Die Stelle bekommt daraus alle Informationen !!


Cassise

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Antwort auf Beitrag von NK123

Hat dein Arbeitgeber das von selber gemacht oder hast du des iwie beantragt?


NK123

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Antwort auf Beitrag von NK123

Ich arbeite bei der Deutschen Bahn, hatte bei meinem Sachbearbeiter angerufen und da die das wohl nicht selten ausstellen hatte er das passende ausgefüllt und mir zugeschickt. Habe allerdings beim Elterngeldantrag einen Vordruck gesehen den der Arbeitgeber ausfüllen soll, weiß jetzt nicht ob mein Zettel ausreicht, aber Ansich steht auf beiden das selbe drauf