Monatsforum Juli Mamis 2018

Elterngeldantrag einfach nur verwirrend...

Elterngeldantrag einfach nur verwirrend...

Picwoman

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Hey, ich weiß, vermutlich denkt ihr ich spinne, weil ich mich jetzt schon damit auseinander setzte, aber mich interssiert eben, wie viel Elterngeld ich zumindest grob bekommen. Bei meinem Sohn war das easy, war ja das erste, aber jetzt beim zweiten ist es echt total blöd mit den ganzen Ausklammerungsdingern!!! Meine Kids sind ja dann 1 3/4 Jahre auseinander und ich check nicht wie viele Monate bei mir mit 0€ Einkommen gerechnet wird. Wer hat denn schon zwei Kids die auch so eng beieinander sind und sich mit dem Thema etwas auskennt? Ansonsten muss ich wohl geduld haben und warten, bis es soweit ist. Fakt ist auf jeden Fall, ich werde lieber ein paar Monate mehr von meinen Gehaltsabrechnungen an die Elterngeldstelle schicken


Tambelia

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Antwort auf Beitrag von Picwoman

Das würde mich auch interessieren aber ich denke den Mindestsatz oder?


Picwoman

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Antwort auf Beitrag von Tambelia

Nein, es müsste mehr als der Mindestsatz sein. Mein Sohn ist im Okt. 2016 geboren und ich hab das Basiseg beantragt. Also von Okt. 2016- Okt 2017. Mein zweites kind kommt am 1.7. (Gehen wir jetzt einfach davon aus, dass es zum et kommt). Null-einkommen sind dann laut meinem verständnis nov. 2017-april 2018, denn ab mai 2018 beginnt ja der neue Muschu, der ja ausgeklammert wird. Soweit ist es für mich verständlich. Aber die ausgeklammerten monate hänge ich dann einfach vor die geburt meines sohnes dran? Und wird dann der Muschu von meinem Sohn auch ausgeklammert? Oh mann eine rechnerei, das ist so bescheuert...


Dreamy1983

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Antwort auf Beitrag von Picwoman

Verstehe ich das richtig das dein erstes Kind 12 Monate alt war als du wieder SS geworden bist? Wenn du momentan noch in Elternzeit bist dann bekommst du nur den Mindestsatz von 300€


Picwoman

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Antwort auf Beitrag von Dreamy1983

Ja das ist richtig. Mein Sohn war 1 Jahr als ich wieder ss wurde. Da aber eine ss keine 12 monate geht und der mutterschutz ausgeklammert wird, muss es mehr als der mindestsatz sein, trotz Elternzeit, in der ich immer noch bin! Naja ich werde wohl mal bei der Elterngeldstelle anrufen.


Dreamy1983

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Antwort auf Beitrag von Picwoman

mach das und sag dann bitte auch bescheid das würde mich schon auch interessieren. bei mir hat es zwar keine Auswirkung da ich seit 2013 in Elternzeit bin und mir eh nur der Mindestsatz zusteht aber interessieren tut es mich schon. Was auf jedenfall noch mit drauf kommt ist die Geschwisterzulage.


Fusssel

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Antwort auf Beitrag von Picwoman

Hast du mal den elterngeldrechner im Internet probiert? auf solche Gestaltungen müsste der ja eingehen. ich hab mich bei Kind 1 bei der awo beraten lassen. werde ich jetzt wohl auch so machen da ich keine Ahnung von dem elterngeld plus habe das gab es da noch nicht


Picwoman

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Antwort auf Beitrag von Picwoman

Alsoooo, es hat mir keine Ruhe gelassen und habe eben mit unserer Elterngeldstelle telefoniert... Es ist tatsächich so wie ich es geschrieben habe. Durch die Ausklammerungen des Mutterschutzes von Kind Nr. 2 und Elterngeldbezug von Kind nr. 1 habe ich 6 Monate, in denen mein Gehalt,welches ich vor der Geburt meine Sohnes hatte, angerechnet wird. Somit bekomme ich wirklich deutlich mehr, als den Mindestsatz + den Geschwisterbonus. Hab auch eine Seite entdeckt, in der man den Bemessungszeitraum herausfindet... http://www.elterngeldrechner.de/rechner.html Viele Grüße Picwoman