NK123
Ich brauche Mal eure Hilfe vielleicht habt ihr ja ein wenig Ahnung die Antwort im Experten-Forum lässt auf sich warten. Erstmal zum Mutterschutz. Mein Sohnemann kam ja 10 Tage früher als ET. ET wäre 4.7 gewesen und somit wäre mein Mutterschutz bis zum 29.8 gegangen. Der nette Mann von der Krankenkasse sagte mir aber, trotz dessen, das ich 10 Tage früher entbunden habe geht mein Mutterschutz bis zum 29.8. Ist das richtig? Und beim Basis Elterngeld also 12 Monate. Bzw Elternzeit trage ich dort dann vom 25.6.2018 bis 24.6.2019 ein? Vielen Dank im vorraus ich verzweifel nämlich so langsam
Huhu, Liebe Grüße aus dem Oktober! Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Sohn :) Der Papierkram ist echt nervig. Ich kann dir nur zuverlässig bei dem Mutterschutz antworten: der Mutterschutz-Zeitraum bleibt unverändert. Beim Elterngeld ist es so glaube ich auch richtig, aber ganz sicher bin ich nicht.
Die Frage mit dem Mutterschutz beschäftige mich auch, weil auf manchen Seiten so gesagt wird, auf anderen wieder so. Bei mir wären es ja fast drei Wochen eher. Beim Elterngeld musste ich kein Datum angeben. Musste nur die Monate ankreuzen. Elternzeit beginnt auf jeden Fall trotz Mutterschutz direkt mit der Geburt. Gibt es unterschiedliche Formulare für die Bundesländer?
Die Elternzeit muss im Anschluss an den Mutterschutz genommen werden. Es gibt online einen Elternzeit Rechner, der sagt dir das genaue Datum von Beginn und Ende. http://www.arbeitswelt-elternzeit.de/rechner/elternzeit-rechner-fuer-muetter/ Bedenke aber das des Basiselterngeld auch schon die 8 Wochen Mutterschutz angerechnet wird, das heißt das du dann nur noch 10 Monate Basiselterngeld bekommst und wenn du auf das Geld angewiesen bist musst du die Elternzeit dementsprechend anpassen.
Wie schaut das dann aus. Ich bekomme bis 29.8 das Mutterschutz geld und ab dem 30.8.18- 24.6.19 Elterngeld und wäre somit 12 Monate zuhause ab Geburt?
Genau, so habe ich das ganze verstanden ;) du bekommst, da dein Kind früher gekommen ist, 10 Tage länger Mutterschutzgeld des wird aufs Basiselterngeld angerechnet und somit bleiben die 12 Monate daheimbleiben ab Geburt gleich.
Hallo, ich dachte der Mutterschutz verlängert sich nur wenn man eine Frühgeburt hat, also wenn das Baby vor der 38. Woche kommt... Elterngeld bekommt man bis einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin bzw 1. Geburtstag des Kindes. Ganz egal wann das Baby geboren wurde und wie lange der Mutterschutz geht. Also zum Beispiel auch wenn Kinder ganze drei Monate zu früh kommen und man einen dementsprechend ewig langen Mutterschutz danach hat endet das Elterngeld trotzdem ab dem 1. Geburtstag. Was z. B. für Eltern von Extremfrühchen doppelt blöd ist. Ich bin gespannt was andere noch schreiben, das wäre echt interessant zu wissen. Ansonsten würde ich einfach mal bei deiner Personalabteilung anrufen. Oder bei der Krankenkasse. LG, Hannah
wenn das baby früher kommt, werden die entsprechenden tage hinten angehängt. durch die bescheinigung weiß man dann ja, wann der mutmaßliche termin ist, d.h. das ende verschiebt sich nicht, außer kind könnt später. elternzeit u basiselterngeld werden erst nach den 8 wo mutterschutz angerechnet.
Die 10 Tage die dein Kind zu früh sind werden dir an den Mutterschutz hinten dran gehängt. Weil es stehen dir ja die insgesamt 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher zu. Nur weil dein Kind sich nicht an den Plan hält wirst du nicht bestraft ;) Elternzeit nimmst du ab dem Tag der Geburt da wie die anderen schon sagten die ersten beiden Monate Mutterschutz als basiselterngeld zählen. Diene 1 Jährige Elternzeit endet genau einen Tag vor dem Geburtstag deines Kindes :) Liebe Grüße
War extra auf so ner Veranstaltung. Elterngeld läuft ab Geburt, Mutterschutzgeld wird auf die Dauer angerechnet ab Geburt. Und Mutterschutz endet 8 Wochen nach dem ausgerechneten Entbindungstermin oder acht Wochen nach der Geburt, wenn die später ist. Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Sachen. Elternzeitdauer kannst du aussuchen und musst du dem AG mitteilen, kann auch drei Jahre sein. Elterngeld musst du halt bei der Elterngeldstelle beantragen, Basiselterngeld max. 12 Monate inkl. Mutterschutz nach Geburt. Eins von den beiden richtet sich glaube ich nach den Lebensmonaten des Kindes, nicht nach Kalendermonaten (also wenn Kind am 18. geboren, dann immer vom 18.-17. des Folgemonats). Die Elterngeldstelle berät aber auch. Sonst frag da mal nach.