Monatsforum Juli Mamis 2017

Frage zur geteilten Elternzeit

Frage zur geteilten Elternzeit

Noise Line

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Hallo ihr Lieben. Vielleicht hatte das jemand schon mal oder kennt sich damit aus.. mein Mann möchte wenn unser Kleines da ist auch Elternzeit nehmen. Wo und wann beantrage ich das? Vielleicht habt ihr mir auch einen hilfreichen Link? Ich gehe voraussichtlich am 19.6. In Mutterschutz, die 6 Wochen bis zur Geburt und die Wochen danach bekomme ich ja Mutterschaftsgeld aufgestockt mit dem Arbeitgeberanteil so dass ich wieder bei meinem letzten Nettogehalt wäre. (Richtig?) Und ab 8 Wochen nach der Geburt greift dann das Elterngeld 65% des letzten Netto (arbeite im öffentlichen Dienst) oder? (Max 14 Monate für beide) Check da noch nicht so durch. Ich werde auf 2 Jahre Elternzeit anmelden. Wie macht ihr das lasst ihr euch das Elterngeld komplett auf das erste Jahr auszahlen oder auf 2 Jahre? Lg


jule221

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Antwort auf Beitrag von Noise Line

Huhu, Ich weiß nicht wie das im öffentlichen Dienst ist, aber das Elterngeld beantragst du gleich wenn das Kind da ist, auch für deinen Mann. Zur Not wird es rückwirkend gezahlt und er kann dann zwei Monate nehmen. Ich bleibe wieder so knapp1.5 Jahre zuhause und lasse es mir im ersten Jahr auszahlen und lege dann was zurück. Schau mal auf der Seite deiner Stadt, da müsstest du die Formulare etc. finden, also so ist es hier in Berlin auf jeden Fall. Das mit dem Geld im Mutterschutz und so müsste so stimmen Hoffe ich konnte dir helfen.


Sommerkinder

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Ich bin seit meinem ersten Kind (Aug 2013) in Eltern- bzw. Betreuungszeit (zweites Kind 09/2015, drittes 07/2017). Elterngeldanträge habe ich immer schon vor der Geburt ausgefüllt und die nötigen Unterlagen zusammengesucht. Die letzten Angaben kannst du erst nach der Geburt machen und es dann abschickten. Da die Antragsstelle auch immer noch ein wenig Zeit benötigt, würde ich dir empfehlen den Antrag möglichst zeitnah abzuschicken. Ich habe im ersten Antrag immer nur die 12 Monate Elterngeld für mich beantragt, die ich mir auch immer direkt im ersten Jahr auszahlen lassen habe. Beide Male haben wir dann aber im Laufe des Jahres entschieden, dass mein Mann im folgenden Sommer (also LM 12+13 bzw. LM 10+11) doch noch zwei Monate zusätzlich Elternzeit macht. Man kann (glaub ich) 2 Mal den Antrag ändern. Zum Mutterschutz kann ich leider nichts sagen, da ich einen befristeten Vertrag hatte, der einen Monat vor dem Mutterschutz auslief. Zur Höhe des Elterngelds habe ich folgendes gefunden "Insgesamt werden 67 Prozent des wegfallenden monatlichen Nettoeinkommens ausgezahlt, maximal 1.800,- €. Geringverdiener mit einem Einkommen bis 1.000,- € werden bis zu 100 Prozent ausgezahlt. Eltern die vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten monatlich 300,- €. Hinzu kommt ev. ein Geschwisterbonus und Zulagen bei Mehrlingsgeburten." Hoffe ich konnte dir helfen.


Robbery

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Hallo, also während der Mutterschutzfrist bekommst du das Mutterschaftsgeld + den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bezahlt sodass du in der Summe dein letztes Netto erhältst. Das Elterngeld beträgt nicht exakt 65% deines letzten Nettos. Du erhältst 65% des Nettos was die Elterngeldstelle berechnet. Um auf dieses Netto zu kommen wird als Brutto der Durchschnitt deines Bruttos der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt (Jahressonderzahlung wird nicht mit berücksichtigt). Davon werden dann Pauschal 21 Prozent abgezogen (neun Prozent für die Krankenversicherung, zehn Prozent für die Rentenversicherung und zwei Prozent für die Arbeitsförderung). Von diesem Betrag werden noch 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages, also 83,33€, sowie die Lohnsteuer abgezogen. Jetzt kannst du 65% ausrechnen und kommst auf dein Elterngeld (max. 1800€). LG


Noise Line

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Antwort auf Beitrag von Noise Line

Danke für eure geteilten Erfahrungen! Ich werde mir also erst mal die Formulare auf der Stadt holen, und dann weiter schauen wie und was.. Ich finde das ganz schön kompliziert beim ersten Mal... Hab dieses Jahr auch noch en Stufenanstieg ab April was die Berechnung nicht einfacher macht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Noise Line

Hallo, auf der Webseite www.familien-wegweiser.de gibt es viele Infos zu Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld. Die Elternzeit muss dein Mann bei seinem Arbeitgeber beantragen, spätestens 7 Wochen vor Beginn (bzw. Vor dem errechneten Geburtstermin). Das Eltergeld beantragt ihr dann bei der zuständigen Elterngeldstelle (weitere Informationen dazu müsstet ihr auf der Homepage eurer Stadt finden, ggf. Auch Antragsformulare).