löwe86
Huhu,kennt ihr euch damit aus? Beispiel 11.07.ist ET dann beginnt das Elterngeld was mit dem Mutterschutzgeld verrechnet wird. Also wäre Elterngeld vom 12.07.17 bis 11.07.18 richtig? Elternzeit würde nach dem Mutterschutz beginnen,richtig? Wenn ich Elternzeit bis zum 31.08.18 nehme, wer übernimmt die Rentenversicherung ab dem Ende des Elterngeldes? Mir ist bewusst dass es fast zwei Monate ohne Gehalt oder Elterngeld wäre aber wie sieht es mit der Krankenversicherung und Co aus? Sehr verwirrend das ganze. Lg
Ich bin nun mittlerweile fast 4 Jahre zu Hause. Wir haben uns dafür entschieden, dass unsere Kinder die ersten 3 Jahre nicht fremd-betreut werden. Zur Zeit bin ich noch mit unserer 19 Monate alten Tochter zu Hause. Krankenversichert bin ich mit über meinen Mann (familienversichert). Bei der Retenversicherung bin ich mir grad nicht 100%ig sicher, aber ich glaube, dass die ersten 3 Jahre so angerechnet werden, als ob man selber einzahlt. Bei mir sind es also wahrscheinlich 2 Jahre ohne "Einkommen" meinerseits. So ist es aber seit September '16 nun ja auch schon. Und es klappt - irgendwie. (Obwohl ich mich auch darauf freue, wieder zwei Einkünfte zu haben - und nicht auf jeden Euro schauen zu müssen)
Was ein Zufall, ich sitze auch schon den ganzen Mittag an der Planung zur Elternzeit und Elterngeld. Habe auch schon mal den ein oder anderen Antrag soweit ausgefüllt wie es ging damit es nach dem ET nicht zu viel wird. Hab vorhin dann auch ganz viel gegoogelt und so wie ich es verstanden habe beginnt die Elternzeit ab dem Tag der Entbindung. Elternzeit und Elterngeld ist ja wohl teilweise zu differenzieren. Finde das alles auch total verwirrend, denke aber das ich mich einigermaßen gut durchgewurschtelt hab. Mit der Krankenversicherung ist es wohl so, das wenn du vorher pflichtversichert in eine gesetzlichen Krankenkasse warst (als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer), du weiterhin dort in der Elternzeit versichert bist. Dazu musst du einen Antrag auf Elternzeit ausfüllen und hinschicken. Schau bei deiner KK mal auf der Website. Ich bin da bei der TK recht schnell fündig geworden. Und um die Rentenversicherungsbeiträge musst du dir eigentlich auch keine Sorgen machen, denn die ersten 3 Lebensjahre deines Kindes gelten dort grundsätzlich als Kindererziehungszeiten. Nach dem 3. Geburtstag musst du dazu dann auch wieder einen Antrag stellen. Den findest du auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Aber: Nicht in Vergessenheit geraten lassen denn ab irgendeinem Alter des Kindes ist die Zeit zur Antragstellung abgelaufen! Wann genau kann ich dir so spontan aber nicht sagen. LG