Monatsforum Juli Mamis 2017

Beitrag im Expertenforum

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Mitglied inaktiv

Ich habe eine Frage im Expertenforum gestellt, da wir in einer ziemlichen sch... Situation sind ich kopier die hier mal rein vlt wisst ihr ja auch bescheid: Sehr geehrte Frau Bader, Mein ET ist der 12.07.2017. Ich bin momentan eh zuhause wegen meiner "Großen" Tochter und werde nach der Geburt unseres Kindes einfach weiter in Elternzeit gehen. Die Frage betrifft meinen Mann. Wir sind gerade in einer ziemlichen Notsituation, da unsere Wohnung (wegen Eigenbedarf) gekündigt wurde und wir zum 1.6.2017 ausziehen müssen. Da wir in einer Stadt wohnen die vom Wohnungsmarkt her absolut schwierig ist (Stuttgart) stehen unsere Chancen das wir bis zur Frist was geeignetes finden sehr schlecht. So ist die Überlegung bis zum September, ab da hätten wir ein Angebot, zu meinen Eltern zu ziehen, aber da die weit weg wohnen ist es für meinen Mann unmöglich zu pendeln. So wäre es ideal er könnte zwei Monate Elternzeit nehmen ab Juni bis August und da dann noch seinen Urlaub dran hängen. Ist das möglich? Das wäre ja knapp 1 1/2 Monate vor ET? Für uns wäre das eine absoulte Rettung... . Entschuldigen sie das die Frage so lang geworden ist! Vielen Dank für ihre Zeit!


Stephia

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Oh jeh , da habt ihr ja Stress. Das tut mir leid. Also mein Mann nimmt dieses Mal auch zwei Monate Elternzeit und hängst vorher seinen Jahresurlaub dran. Ist mit seinem Chef auch alles schon abgesprochen. Die Männer haben ja auch ein Recht darauf. Allerdings gibt es in der Elternzeit nur 67% des Einkommens. Aber ich denke wenn man voraus plant, kann man für die Zeit etwas beiseite legen . Viel Erfolg


Momami

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Liebe Löwenmädchenmama, von der Situation einer Freundin will ich dir berichten. Wir leben mitten in München und ihr wurde ebenfalls die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt. Ich kann Dich nur bestärken, das auszusitzen- so einfach ist das nämlich nicht, mit dem Eigenbedarf... Sie war hochschwanger und sie hatten ein zweijähriges Kind- wohlhabende Familie, und dennoch haben sie keine neue Wohnung gefunden. Die Räumungsklage kam kurz vor ET. Letztendlich haben Sie mit Hilfe ihres Anwalts fast 1,5 Jahre länger dort wohnen können und hatten Zeit, zu suchen. Klar- harte Zeit, aber das Baby konnte in Ruhe geboren werden. Kein Richter wird eine junge Familie aus der Wohnung bringen... Melde dich bei Fragen! Viel Kraft wünsche ich Dir, Momami


Mitglied inaktiv

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Hallo Löwenmädchenmama, Das mit der Kündigung tut mir leid für dich. Habt ihr schon bei eurem Vermieter nachgefragt, ob er euch wegen der besonderen Situation zwei Monate mehr Zeit geben kann? Ansonsten könnt ihr der Kündigung wegen besonderer Härte wiedersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen (dafür gibt es eine Regelung im Mietrecht/BGB), wenn ihr nicht noch rechtzeitig eine neue Wohnung findet. Dabei kann euch der Mieterbund in eurer Stadt beraten. Elternzeit kann dein Mann leider erst ab der Geburt des Kindes nehmen. Vorher könnte er nur normalen Urlaub oder vielleicht in Absprache mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen.