Monatsforum Juli Mamis 2016

Weiterbildungen

Weiterbildungen

ela_wue

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Hätte mal interessehalber eine Frage bzgl Fort- und Weiterbildungen während der Elternzeit. Da ich nach Beendigung der EZ leider nicht mehr bei mir im Hotel Vollzeit an der Rezeption arbeiten kann, weil meine Vorgesetzte ihre Frühschicht nicht hergeben möchte und ich auch keine Unterstützung von ganz oben bekomme, muss ich mich wohl oder übel nach einer anderen Stelle umsehen. Bin da auch recht flexibel. Würde auch zb Hausdame oder Frühstücksservice machen. Außerdem hab ich noch eine kaufmännische Ausbildung. Andererseits denk ich mir, dass ich für den Frühstücksservice o.ä. schlichtweg zu überqualifiziert bin. Da ich wegen meinem Ex Mann das Jura Studium abgebrochen hab, überlege ich nun zumindest noch einen Fachwirt o.ä. dranzuhängen, damit sich das Abendgymnasium zumindest ein bisschen gelohnt hat. Diese Lehrgänge gibts sowohl als Voll-, als auch zur Teilzeitvariante. Würde gerne bzw ich muss , weil mir als Alleinerziehende keine andere Wahl bleibt, nach der EZ einen Job mit stinknormalen Arbeitszeiten haben, d.h. ich muss mich wieder mehr auf die kaufmännische Richtung konzentrieren. Die Kita schließt nunmal um 17 Uhr. Bisher hatte ich zu 90% Rezeptionsdienst von 14-22 Uhr. Das ist mit Kind unmöglich. Auch wenn meine Eltern im Haus wohnen. Dann hab ich ja gar nix von ihr. Ist aus denn während der EZ erlaubt?


Mami2.0

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Antwort auf Beitrag von ela_wue

In der Regel bezahlt man die Weiterbildungen ja. Ich habe meinen Fachwirt/Diplom 3,5 Jahre im Wochenendstudium gemacht und hab dafür schon alleine 4500 Euro Grundgebühr gezahlt. Während der Elternzeit ist Arbeiten und Geldverdienen die Frage. Ich denke nicht, das es irgendeinen Grund gegen (private) Weiterbildungen geben sollte.


Friederike1

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Antwort auf Beitrag von ela_wue

Soweit ich weiß sind Weiterbildungen erlaubt. Ich habe aufgrund meines Jobs eine Weiterbildungspflicht, diese pausiert aber während der EZ. Da ich aber eine Weiterbildung machen wollte, habe ich mich danach erkundigt, ob ich diese denn überhaupt machen dürfe. Ja, das ist kein Problem. Die Pausierung dient nur dem Zweck, dass man in der EZ nicht unter Druck gerät. Du bist zwar in einer anderen Situation aber ich denke in deinem Fall ist eine private WB auch absolut legitim. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ela_wue

Also für EG darfst du halt nichts verdienen und du darfst in EZ keinen TZ Job woanders ohne Zustimmung vom AG machen. Ich wüsste nichts, was gegen Weiterbildung spricht, aber frag doch mal bei Frau Bader. Evtl auch mal mit der Arbeitsagentur reden, denn wenn absehbar ist, dass du nicht in deinen alten Job zurück kannst, aber während der EZ dich fortbilden willst, können sie dir da bei Nachweis von Betreuung ja vielleicht was vermitteln. Ich würde mich auch beim Amt erkundigen wie das ggf mit Kündigung ist. Wenn du kündigst könntest du eine Sperre bekommen und wenn der AG kündigt kann sein, dass du Kündigungsschutzklage einreichen musst. Sowas würde ich ales langfristig vorher mal zur Sicherheit klären. Mein Mann hat in der letzten EZ auch ein Zertifikat gemacht und will diesmal wieder eins machen, aber das ist ja eine ganz andere Hausnummer. LG Lilly


LeRoHe

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Antwort auf Beitrag von ela_wue

Huhu! Genau das hab ich auch vor, mich weiter oder umzubilden, nur dass ich ja ursprünglich schon im normalen Bürojob war. Beginnen wollte ich im Frühling/Sommer, wenn ich dann nicht mehr stille, als Wochenend- oder Fernstudium. Wobei regional wochenends einfacher wär. Meine erste Überlegung war ein Fachwirt. Aber dann muss ich ja wieder im Büro hocken, was ich persönlich nicht mehr möchte. Momentan bin ich bei Tierheilpraktiker, was sich gut mit unseren Plänen einer Katzenzucht verbinden lassen würde und ich bräuchte zukünftig nur ein 450er-Jöbchen bzgl Versicherungen machen und könnte das Andere von daheim azs praktizieren. Aber Psychologie fänd ich auch interessant... mal sehen was es wird. Allerdings befinde ich mich nicht in einem Angestelltenverhältnis, mein letzter Job war gewollt nur befristet. Aber solang du bei der Weiterbildung kein Geld verdienst, dürfte das die Elterngeldstelle nicht jucken. Beim AG weiß ichs nicht, da ist ja jeder wieder anders drauf.